Bundesrepublik wird Konvention zum weltweiten Verbot von Umweltgiften unterzeichnen

16.05.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 090/01
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Bundesrepublik Deutschland wird die Konvention zum weltweiten Verbot von 12 besonders gefährlichen Chemikalien (POP-Konvention) unterzeichnen. Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist die Konvention ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem internationalen Chemikalienmanagement und ein Beitrag zur Verbesserung der weltweiten Chemikaliensicherheit insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Zeichnungskonferenz findet am 22. Mai dieses Jahres in Stockholm statt.

"Mit dem Abkommen ist es erstmals gelungen, 12 der gefährlichsten vom Menschen erzeugten Chemikalien weitgehend zu verbieten. Deutschland hat maßgeblichen Anteil am Zustandekommen der Vereinbarung und damit seine aktive Rolle bei der Gestaltung der internationalen Chemikaliensicherheit unter Beweis gestellt", sagte der Minister. Er kündigte an, dass die Bundesrepublik als einer der ersten Staaten das Abkommen ratifizieren wolle - noch vor dem Rio plus 10-Gipfel im September 2002. Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von mindestens 50 Staaten ratifiziert wurde. Damit ist voraussichtlich in drei Jahren zu rechnen.

Das Übereinkommen ist das Ergebnis eines zweieinhalbjährigen, mitunter schwierigen Verhandlungsprozesses unter Federführung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP). Die im Dezember vorigen Jahres in Johannesburg abgeschlossenen Verhandlungen sehen das weltweite Verbot der Herstellung und Verwendung von zunächst 12 Umweltgiften (persistent organic pollutants - POP) vor, darunter für 8 Pflanzenschutzmittel wie zum Beispiel DDT, für Dioxine und Furane sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und in der Nahrungskette anzureichern, aus. Außerdem wurde in der Konvention die Anwendung des Vorsorgeprinzips verbindlich vereinbart. Die Aufnahme weiterer Chemikalien in das Übereinkommen erfolgt nach klar definierten wissenschaftlichen Kriterien.

Innerhalb der EU sind die Pflanzenschutzmittel unter den POPs seit langem verboten. Für andere Stoffe wie Dioxine und PCB gelten in Deutschland und der EU scharfe Bestimmungen. Entwicklungsländer sollen durch finanzielle und technische Hilfe bei der Umsetzung des Übereinkommens unterstützt werden. Im Rahmen der Entwicklungshilfe unterstützt die Bundesregierung gegenwärtig bereits auf bilateraler Ebene Länder der Dritten Welt bei Maßnahmen zur Reduzierung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Chemikalien.

16.05.2001 | Pressemitteilung 090/01 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1240
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.