Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Die Bundesregierung hat heute den von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifizierung von Änderungen des Montrealer Protokolls beschlossen und dem Bundesrat sowie dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Diese Änderungen waren Gegenstand der neunten Vertragsstaatenkonferenz im September 1997 in Montreal und ergänzen das "Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen" aus dem Jahr 1987. Die verabschiedeten Änderungen des Montrealer Protokolls umfassen weitere Handelsbeschränkungen mit Nichtvertragsparteien und führen ein Lizenzverfahren beim Handel mit ozonschichtschädigenden Stoffen ein. Diese Erweiterung soll sicher stellen, daß die Ozon-Schicht ab etwa 2006 einen Stabilisierungsprozeß erfährt und bis etwa 2050 - 2060 völlig wiederhergestellt sein wird.
Bundesumweltministerium Dr. Angela Merkel: "Die Einführung eines Lizenzverfahrens ist ein weiterer Schritt zum Schutz der Ozonschicht. Denn so kann der Handel mit geregelten Stoffen in den Bereichen, wo er noch zulässig ist, besser kontrolliert werden. Damit die Änderung wie beabsichtigt zum 1. Januar 1999 wirksam werden kann, ist die Ratifikation von mindestens 20 Staaten erforderlich. Es wäre sehr schön, wenn Deutschland zu den ersten Staaten gehören könnte, die die Protokolländerungen ratifiziert. Deshalb unternimmt die Bundesregierung angesichts der ablaufenden Legislaturperiode alle denkbaren Schritte, um dieses Ziel zu erreichen."
Das Montrealer Protokoll ist die internationale Vertragsbasis des weltweiten Programms zum Ausstieg aus den ozonschichtschädigenden Stoffen. Die Unterzeichnerstaaten repräsentieren insgesamt über 90 Prozent des Verbrauchs dieser Stoffe. Das ursprüngliche Ziel von 1987, den Verbrauch der FCKW bis zum Jahr 2000 zu halbieren, war unter dem Eindruck dramatischer Berichte über den Zustand der Ozonschicht mehrfach erheblich verschärft worden. So wurde weltweit die Produktion der vollhalegonierten FCKW in den Industrieländern zum 1. Januar 1996 (mit Ausnahme des unvermeidbaren Bedarfs wie z. B. Asthmaspray) eingestellt. In den EU-Ländern war dies bereits zum 1. Januar 1995 der Fall.