Bundesregierung verabschiedet Bericht zur Umsetzung der 4. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz

17.06.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 82/98 S
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat heute dem Kabinett den Bericht zum Stand der Umsetzung der 4. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz vorgelegt. Die Internationalen Nordseeschutz-Konferenzen (INK) sind der politische Motor des Meeresumweltschutzes in der Nordsee. Die politischen Beschlüsse der Nordseeschutz-Konferenzen werden vielfach in die Arbeit der Oslo-Paris Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) übernommen und durch Empfehlungen und Beschlüsse umgesetzt. Auf der 4. INK in Esbjerg haben die Minister zu folgenden Themen Entscheidungen getroffen: Schutz von Arten und Lebensräumen, Fischerei, Gefährliche Stoffe, Nährstoffeinträge, Verschmutzung durch Schiffe, Offshore-Anlagen.

Bundesumweltministerin Merkel: "Bei der Umsetzung der weitreichenden Beschlüsse der 4. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz von 1995 sind in der Bundesrepublik Deutschland in weiten Bereichen gute Fortschritte erzielt worden. Die 4. INK hat eine Reihe von wichtigen Impulsen für den Meeresumweltschutz gebracht. Vorrangig zu nennen ist dabei die politische Zielvorgabe, innerhalb von 25 Jahren die Einleitung von gefährlichen Stoffen in die Nordsee auf Werte nahe ihrer natürlichen Konzentration bzw. gegen Null zurückzuführen. Dies erfordert eine dynamische Fortentwicklung des "Standes der Technik" bei Punktquellen sowie der "besten Umwelttechnik" bei diffusen Quellen. Der Zeitrahmen bis 2020 soll der Industrie Planungssicherheit und die notwendige Zeit für technische Anpassungen geben."

Anläßlich der Vierten Internationalen Nordseeschutz-Konferenz (4. INK) wurde in einem Fortschrittsbericht Bilanz gezogen, was bisher erreicht worden ist. Im Vergleich der Jahre 1985 und 1995 kann für Deutschland von folgenden Ergebnissen ausgegangen werden: Hinsichtlich der gefährlichen Stoffe konnten z. B. die atmosphärischen Emissionen von Dioxinen aus Müllverbrennungsanlagen um 99 Prozent gesenkt werden. Die Emissionen von Cadmium, Quecksilber und Blei ins Wasser konnten in der vereinbarten Größenordnung von 70 Prozent vermindert werden. Darüber hinaus wurde die für andere gefährliche Stoffe vereinbarte 50 prozentige Reduzierung der Emissionen ins Wasser für eine ganze Anzahl von Stoffen erreicht, bzw. teilweise auch übertroffen. Zur Zeit wird im Rahmen von OSPAR an einem Qualitätszustandsbericht der Nordsee (QSR 2000) gearbeitet, der eine Bilanzierung der erreichten Fortschritte bis zum Jahr 2000 ermöglichen wird.

Folgende weitere Fortschritte sind bei der Umsetzung der Beschlüsse der 4. INK bisher erzielt worden:

  • Mit der seit der 1. INK von Deutschland angestrebten Ausweisung der Nordsee als Sondergebiet für die Schiffahrt ist im März dieses Jahres ein wichtiges Ziel im Kampf gegen illegale Öleinleitungen gelungen. Die Internationale Seeschiffahrts-Organisation (IMO) hat im September 1997 die Ausweisung der nordwesteuropäischen Meeresgewässer einschließlich der Nordsee als Sondergebiet beschlossen. Nach dem völkerrechtlichen Inkrafttreten besteht in dem neuen Sondergebiet ein Einleitungsverbot für ölhaltige Schiffsrückstände.

  • Nachdem die gesamte Nordsee als eutrophierungsgefährdetes Gebiet ausgewiesen wurde, sind entsprechend den EG-Richtlinien "Kommunales Abwasser" und "Nitrate" im gesamten Einzugsgebiet der Nordsee weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durchgeführt worden, u.a. die 3. Reinigungsstufe in Kläranlagen und Aktionsprogramme in der Landwirtschaft.

Als Reduktionen der Stickstoff-Emissionen von 1985 bis 1995 sind im Bereich kommunaler Kläranlagen 41% und im Bereich industrielle Direkteinleiter 61% zu verzeichnen. In der Landwirtschaft wurden die Emissionen um lediglich 17% abgesenkt. Insgesamt kann in diesem Bereich nur von einer Stickstoffreduzierung bis 1995 von 30% ausgegangen werden. Somit ergibt sich weiterer Handlungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Stickstoffemissionen.

Bei den Phosphatemissionen sind die größten Reduktionsleistungen mit 82% im Bereich der kommunalen Kläranlagen und im industriellen Sektor erreicht worden. Für die Landwirtschaft liegt die Reduktion ungefähr in der Größenordnung von 20% gegenüber 1985. Insgesamt beträgt die Reduktion der P-Emissionen etwa 60% im Zeitraum 1985-1995.

  • Als Umsetzung des Ministerbeschlusses der 4. INK bei der Entsorgung stillgelegter Offshore-Anlagen ökologisch akzeptableren und besser kontrollierbaren Lösungen an Land den Vorzug zu geben, hat OSPAR 1995 ein Moratorium hinsichtlich der Entsorgung auf See beschlossen. Gegenwärtig wird bei OSPAR ein Entscheidungsentwurf verhandelt, der im Juli 1998 zur Annahme auf Ministerebene ansteht. Diese Entscheidung wird ein grundsätzliches Verbot der Einbringung sowie des vollständigen oder teilweisen Zurücklassens auf See beinhalten. Über Ausnahmen von diesem Verbot wird auf Minister-Ebene entschieden. Nach dem heutigen Verhandlungsstand ist vorgesehen, daß mindestens 80% der 720 Plattformen an Land entsorgt werden. In den abschließenden Verhandlungen auf Minister-Ebene wird sich Deutschland für eine möglichst weitgehende (Betonplattformen) bzw. vollständige (Stahlplattformen) Entsorgung aller Offshore-Anlagen einsetzen. Mögliche Ausnahmen sollten wenigen großen Anlagen vorbehalten bleiben, für die es möglicherweise technische Probleme beim Rückbau bzw. bei der Entsorgung gibt.

  • Die Entwicklung konkreter Maßnahmen für den Arten- und Lebensraumschutz und die verstärkte Einbeziehung des Naturschutzes in die Nordseezusammenarbeit wurde von der 4. INK an OSPAR delegiert. Anläßlich der im Juli stattfindenden OSPAR-Sitzung auf Ministerebene wird aufgrund einer deutschen Initiative das OSPAR-Übereinkommen um einen Naturschutzteil erweitert, mit dem Ziel zukünftig rechtlich verbindliche Maßnahmen und Programme zum Schutz der biologischen Vielfalt und der marinen Ökosysteme verabschieden zu können. Zum Schutz der relevanten Arten und Lebensräume sind u.a. die Erarbeitung von Grundlagen für ein OSPAR-weites System von marinen Schutzgebieten geplant.

  • Die Nordseeanrainerstaaten hatten sich auf der 4. INK darauf geeinigt, ein spezielles Treffen über die gegenseitige Abstimmung und weitere Integration von Fischerei und Umweltfragen zu veranstalten, welches im März 1997 in Bergen, Norwegen stattfand. Zum ersten Mal haben sich dabei die für Fischerei- und die für die Umweltpolitik zuständigen Minister der Nordseeanrainerstaaten und die zuständigen Kommissare der Europäischen Kommission an einen Tisch gesetzt und sich über die gemeinsame zukünftige Strategie und auf die Hauptziele für Umweltschutz, Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen verständigt. Das wichtigste Ergebnis dieses Ministertreffens ist es, daß der Grundstein für eine Harmonisierung der Ziele des Meeresumweltschutzes mit den Zielen eines umweltgerechten und bestandserhaltenden Fischereimanagements gelegt worden ist. Die nationale Umsetzung erfolgt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten u.a. im Bund / Länder Gesprächskreis Fischerei und Umwelt und durch gemeinsame Workshops.

Vorrausetzung für die Fortschritte beim Meeresumweltschutz der Nordsee sind Maßnahmen im Binnenland. Die im Bericht dargestellten Maßnahmen der Bundesländer, die eine notwendige und wirkungsvolle Ergänzung zu den Maßnahmen der Bundesregierung zum Nordseeschutz sind, verdeutlichen dies vor allem durch die besonderen Anstrengungen der Länder zum Ausbau der Abwasseranlagen und zur Reduzierung des Eintrages von gefährlichen Stoffen.

17.06.1998 | Pressemitteilung 82/98 S | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM638
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