Durch die verheerenden Ereignisse in Japan ist mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung in Deutschland nicht zu rechnen. Trotzdem hat die Bundesregierung aus Vorsorgegründen folgende Maßnahmen eingeleitet:
- Da eine radioaktive Belastung der Außenhülle von Flugzeugen, die direkt aus Japan kommen, nicht ausgeschlossen werden kann, werden Vorbereitungen zur Messung und ggf. Dekontamination von Flugzeugen getroffen. Das Bundesumweltministerium bereitet derzeit eine Eilverordnung zur Festlegung von Grenzwerten für Flugzeuge vor. Diese sind dann den Messungen an aus Japan eintreffenden Flugzeugen zu Grunde zu legen.
Derzeit ist nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums keine konkrete Gefährdung durch eine radioaktive Kontamination von Flugzeugen gegeben, die aus Japan kommen.
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passagiere, die sich in Japan in einem radioaktiv kontaminierten Gebiet aufgehalten haben und dann nach Deutschland einreisen, mit radioaktiven Stoffen belastet sind. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Angebote einzelner Bundesländer und empfiehlt den zuständigen Landesbehörden, den aus Japan einreisenden Passagieren zu ermöglichen, sich vor Ort auf eine etwaige äußere radioaktive Strahlenbelastung durch eine Messung überprüfen zu lassen. Falls eine solche Belastung festgestellt wird, empfiehlt das Bundesumweltministerium, dass den betroffenen Personen angeboten wird, bei einer Messstelle in der Nähe untersuchen zu lassen, ob sie radioaktive Stoffe in den Körper aufgenommen haben. Die in Frage kommenden Messstellen sind auf den Internetseiten des BMU und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht.
- Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission hat empfohlen, Lebens- und Futtermittel, die aus Japan importiert werden, auf Radioaktivität zu untersuchen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat diese Empfehlung an die Länder weiter geleitet, mit der Bitte, dies zu berücksichtigen. Damit verbunden ist die Bitte, anormale Radioaktivitätsgehalte unverzüglich an die EU-Generaldirektion zu melden.
- Güter wie Fahrzeuge und Unterhaltungselektronik, die aus Japan nach Deutschland kommen, werden stichprobenartig bei der Einfuhr auf Radioaktivität überprüft. Entsprechende Anweisungen sind vom Bundesfinanzministerium an den Zoll ergangen.
- Zum Schutz von Schiffspersonal empfiehlt die Strahlenschutzkommission Schiffen, die Nähe des Standortes Fukushima zu meiden und möglichst großräumig (ca. 50 Seemeilen bzw. ca. 100 km) zu umfahren.
Hinweis: Für Fragen des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesumweltministerium zuständig. Für diesbezügliche Vollzugsfragen sind die Länder zuständig. Bei Überschneidungen der Ressortzuständigkeiten, z. B. für Fragen des Flugverkehrs, des Zolls oder der Lebensmittelüberwachung, werden Maßnahmen in enger Abstimmung der zuständigen Ministerien getroffen.