Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf einer Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung beschlossen. "Mit diesem Verordnungspaket werden die Weichen für eine umweltverträgliche Entsorgung von Siedlungsabfällen gestellt," sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. "Die Ablagerung von Abfällen auf veralteten und umweltgefährdenden Deponien hat damit spätestens 2005 ein Ende. Auch der jahrelange Glaubenskrieg, ob Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle besser in Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Anlagen vorbehandelt werden sollen, der jahrelang Fortschritte in der Abfallentsorgung behindert hat, wird beendet. Durch hohe Anforderungen an die mechanisch-biologischen Anlagen sind nunmehr beide Wege möglich. Die Verordnung schafft Planungssicherheit in den Kommunen und fördert technische Entwicklungen, Innovationen und Investitionen, die auch Arbeitsplätze sichern," sagte der Minister. Trittin forderte die Kommunen auf, sich möglichst rasch auf diese neuen Anforderungen einzustellen.
Das beschlossene Verordnungspaket enthält drei Einzelvorschriften: die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen, die Verordnung zur biologischen Behandlung von Abfällen und eine Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung. Damit wird die seit 1993 gültige Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASI)novelliert und die Koalitionsvereinbarung von Oktober 1998 umgesetzt. Das Verordnungspaket muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Mit der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen wird spätestens ab Juni 2005 die Ablagerung von unbehandeltem bzw. unzureichend behandeltem Müll beendet. Durch thermische bzw. mechanisch-biologische Vorbehandlung soll zukünftig gewährleistet werden, dass kein belastetes Sickerwasser und keine klima- und gesundheitsschädlichen Gase aus Deponien austreten. Die Verordnung enthält ferner Anforderungen an den Standort und die Abdichtung von Deponien. Die Ablagerung auf veralteten und nicht abgedichteten Deponien wird ab Juni 2005 weitestgehend untersagt. Die Verordnung wird damit auch zum Schutz von Boden, Grundwasser und Klima beitragen.
Die Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen enthält strenge Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen. Sie müssen künftig im Grundsatz geschlossen betrieben werden. Die Abluft muss anspruchsvolle Grenzwerte einhalten. Der Mindestabstand zu Wohngebäuden wurde auf 300 Meter festgeschrieben. Mit diesen Anforderungen wird sichergestellt, dass die Anlagen dem modernsten Stand der Luftreinhaltetechnik entsprechen. Damit gilt für mechanisch-biologische Behandlungsanlagen nunmehr ein vergleichbar strenger Standard wie für Müllverbrennungsanlagen. Mit der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung werden Anforderungen an das Abwasser aus mechanisch-biologischen Anlagen gestellt, so dass auch in dieser Hinsicht keinerlei Umweltgefährdungen zu befürchten sind.
Zum Verordnungspaket ist ein Hintergrundpapier im BMU-Pressereferat abrufbar.