Das Bundeskabinett hat heute eine von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Verordnung über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und zur Änderungchemikalienrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dabei handelt es sich um das untergesetzliche Regelwerk zum Biozid-Gesetz, das derzeit im Bundestag beraten wird. "Mit dem Biozidgesetz und derentsprechenden Verordnung stärken wir den Umwelt- und Verbraucherschutz. Diese Chemikalien dürfen künftig nur in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn ihre Auswirkungen aufUmwelt und Gesundheit sorgfältig geprüft und bewertet wurden", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Zu den Biozid-Produkten gehören Chemikalien wie Holzschutz-, Desinfektions- und Insektenvertilgungsmittel sowie Rattengifte und Antifoulingfarben (Schiffsanstriche). Mit diesen Mitteln sollenauf chemisch-biologischem Wege Schadorganismen bekämpft werden. Mit der Eigenschaft, lebende Organismen abzutöten bzw. sie in ihren Lebensfunktionen einzuschränken, können Risikenfür Mensch und Umwelt verbunden sein, die das Biozidgesetz deutlich verringern soll.
Kern des Biozidgesetzes ist die Einführung einer Zulassungspflicht für Biozid-Produkte. Darüber hinaus enthält es insbesondere Regelungen zur Kennzeichnung und zur Werbungfür diese Mittel. Die neue Verordnung regelt Details des Zulassungsverfahrens und konkretisiert Bestimmungen zur Kennzeichnung der Biozid-Produkte sowie zu den gesetzlich gefordertenInformationen für die Giftnotzentralen. Ferner wird festgelegt, dass bei der Verwendung dieser Chemikalien ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis zu verfahren ist. Dazugehört u.a. die sachgerechte Verwendung und die Prüfung von Alternativen, um den Biozideinsatz auf ein Mindestmass zu begrenzen. Künftig muss Werbung für Biozid-Produkte denvorgeschriebenen Warnhinweis tragen: "Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch Kennzeichnung und Produktinformation lesen".
Mit dem Biozidgesetz und der heute beschlossenen Verordnung werden die EG-Biozid-Richtlinie 98/8/EG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung bedarfnoch der Zustimmung des Bundesrates.