Bundesregierung schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Verbrennung von Abfällen

25.06.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 148/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Für die Verbrennung von Abfällen sollen in Zukunft einheitliche Umweltstandards gelten. Mit einer Verordnung will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die strengen Vorschriftendes Bundesimmissionsschutzgesetzes künftig nicht nur für Müllverbrennungsanlagen gelten, sondern auch für Zement- und Kraftwerke, in denen Abfälle mitverbrannt werden. DerVerordnungsentwurf wurde in diesen Tagen an die beteiligten Kreise zur Stellungnahme versandt. Die Anhörung ist für den 9. Juli 2002 vorgesehen.

Durch die Artikelverordnung -- sie novelliert die 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 17. BImSchV -- werden die Anforderungen an dieMitverbrennungsanlagen weitgehend an die der klassischen Abfallverbrennungsanlagen ("Monoverbrennung") angeglichen. Dazu werden insbesondere für die Mitverbrennung von Abfällen inProduktionsanlagen neue anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte festgelegt, welche die bisher geltende sogenannte "Mischungsregel" ersetzen.

Darüber hinaus legt die 17. BImSchV Anforderungen an die Annahme und Lagerung von Abfällen und Verbrennungsrückständen, an die Messung von Emissionen sowie zurAbwärmenutzung fest.

Mit der Artikelverordnung wird die EU-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen in nationales Recht umgesetzt. Der durch die EU-Richtlinie eingeschlagene Weg zurAngleichung der Anforderung für alle Anlagen, die Abfälle verbrennen, wird im Rahmen der deutschen Umsetzung konsequent weitergegangen. Soweit strengere Anforderungen als die derEU-Richtlinie festgelegt werden, geht es darum, das in Deutschland bereits erreichte Schutzniveau weiter auszubauen.

25.06.2002 | Pressemitteilung 148/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1566
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