Bundesregierung lehnt Ländervorstoß zum Abbau von Bürgerrechten ab

12.01.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 003/05
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin: Bundesrat will Umweltschutz schwächen

Trittin: Bundesrat will Umweltschutz schwächen

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, die angeblich dem Bürokratieabbau dienen soll, abgelehnt. "Die Vorschläge der Bundesratsmehrheit sind eine Mogelpackung. Sie zielen vor allem darauf, Umweltstandards zu senken und Bürgerrechte abzubauen. Das ist mit der Bundesregierung nicht zu machen", sagte Trittin. Darüber hinaus stehen etliche der Vorschläge nicht im Einklang mit dem Grundgesetz, sind EU-rechtswidrig oder würden sogar zu mehr Verwaltung führen.

Nach den Vorschlägen des Bundesrates soll unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutz- und dem Abfallrecht massiv eingeschränkt werden. Außerdem sollen Schwellen- und Prüfwerte für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung beseitigt oder angehoben werden. "Diese Vorschläge stehen im eklatanten Widerspruch zum europäischen Recht", betonte der Bundesumweltminister. "Die Stärkung des Umweltschutzes und der Bürgerrechte ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung und der Europäischen Union", so Trittin weiter.

Das Ziel des Bürokratieabbaus verfolgt die Bundesregierung konstruktiv im Rahmen ihrer "Initiative Bürokratieabbau" unter anderem mit einem eigenen Gesetzentwurf. Damit sollen Vorschläge zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen umgesetzt werden. Einzelne Vorschläge des Bundesrates, die aus Sicht der Bundesregierung mitgetragen werden können, etwa eine Änderung der Wein- oder der so genannten Druckluftverordnung, rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung nicht den Aufwand eines eigenständigen Gesetzes. Diese Änderungen könnten in andere geeignete Gesetzgebungsvorhaben integriert werden. "Das ist der elegantere Weg. Es ist auch ein Schritt zum Bürokratieabbau, das Bürokratieabbau-Gesetz des Bundesrates fallen zu lassen", so Trittin.

Deshalb empfiehlt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, die Bundesratsinitiative für das so genannte "Gesetz zum Bürokratieabbau" abzulehnen.

12.01.2005 | Pressemitteilung Nr. 003/05 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM2516
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