Bundesregierung ergreift Initiative zu TBT-Verbot

22.01.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 007/01
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Mit dieser Verordnung soll die Abgabe und Verwendung von Schiffsanstrichen, die zinnorganische Verbindungen (z. B. TBT) enthalten, vollständig verboten werden.

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission den Entwurf einer nationalen TBT-Verbotsverordnung mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Mit dieser Verordnung soll die Abgabe und Verwendung von Schiffsanstrichen, die zinnorganische Verbindungen (z. B. TBT) enthalten, vollständig verboten werden. Dies entspricht einer Forderung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO). Darüber hinaus soll auch der Verkauf und die Verwendung zinnorganischer Verbindungen zur bioziden Behandlung von Schwertextilien (Zeltplanen, LKW-Planen) und von bestimmten Bedarfsgegenständen (Kleidung, Windeln) untersagt werden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Diese Verordnung ist notwendig, weil wir nicht länger hinnehmen können, dass trotz der schon seit langem vorliegenden Erkenntnisse über die schädlichen Effekte zinnorganischer Verbindungen Mensch und Umwelt mit diesen Stoffen nach wie vor belastet werden. Ich bedauere außerordentlich, dass die Europäische Kommission nicht gewillt ist, kurzfristig einen Richtlinienvorschlag zu zinnorganischen Verbindungen vorzulegen. Nach wie vor bevorzuge ich eine Regelung auf europäischer Ebene, was der Umwelt sicherlich dienlicher wäre als eine notfalls erforderliche nationale Regelung."

Die Bundesregierung hatte im September vergangenen Jahres beschlossen, der Europaeischen Kommission zunächst ein Memorandum zu zinnorganischen Verbindungen zu übermitteln. Die Kommission wurde darin aufgefordert, einen Richtlinienvorschlag zu machen, mit dem die bereits bestehenden Verbote der Abgabe und der Verwendung zinnorganischer Verbindungen weiter verschärft werden. Weiterhin wurde beschlossen, der Kommission den Entwurf einer vom Bundesumweltministerium erstellten nationalen Verbotsverordnung zur Zustimmung zu übersenden, falls diese bis Ende des Jahres 2000 nicht die gewünschte Initiative ergreift. Vor kurzem hatte die Kommission nun mitgeteilt, dass sie zunächst die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen bei der IMO im Herbst dieses Jahres abwarten und somit frühestens im Jahr 2002 einen entsprechenden Richtlinienentwurf vorlegen wird.

22.01.2001 | Pressemitteilung 007/01 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1105
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