Keine systemwidrigen Differenzierungen
Die Bundesregierung lehnt eine Sonderbehandlung der Braunkohlekraftwerke bei der Ausgabe von CO2-Emissionszertifikaten weiter ab. Das Bundeskabinett wies auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Forderung des Bundesrates zurück.
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Emissionshandel stellt sicher, dass wir unsere anspruchsvollen Klimaschutzziele im Zeitraum 2008 bis 2012 auch wirklich erreichen. Eine Bevorzugung der Braunkohle gegenüber anderen Energieträgern ist weder klimapolitisch sinnvoll noch energiepolitisch oder energiewirtschaftlich geboten. Es gibt also keinen Grund für die von den Ländern geforderte Einführung eines eigenen Braunkohle-Benchmarks", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Einführung eines Braunkohle-Benchmarks sachlich nicht erforderlich, da Braunkohle der kostengünstigste Energieträger zur Stromerzeugung in Deutschland ist. Auch ohne Braunkohle-Benchmark bleibt die Stromerzeugung in Braunkohlekraftwerken wirtschaftlich und grundlastfähig, da diese sehr niedrige Erzeugungskosten haben. Selbst bei hohen Zertifikatpreisen verfügt die Braunkohle über deutliche Kostenvorteile gegenüber Steinkohle und Gas.
Auch anderen systemwidrigen Differenzierungen im Emissionshandel, die derzeit von verschiedenen Seiten gefordert werden, hat das Bundeskabinett eine Absage erteilt. Eine der Grundregeln des Emissionshandels lautet nämlich: "So einfach wie möglich. Differenzierungen mindern die ökologische wie die ökonomische Effizienz!"
Die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen müssen ihren Kohlendioxidausstoß zwischen 2008 und 2012 um 57 Millionen Tonnen jährlich gegenüber der ersten Handelsperiode reduzieren. In der noch bis Ende dieses Jahres laufenden Pilotphase des Emissionshandels waren es lediglich 2 Millionen Tonnen pro Jahr.