Bundesregierung beschloß Änderung der Strahlenschutzverordnung

13.05.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 37/97 S
Thema: Nukleare Sicherheit · Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Betreiber kerntechnischer Anlagen künftig zur Information der Bevölkerung über radiologischen Notfallschutz verpflichtet

Merkel: Betreiber kerntechnischer Anlagen künftig zur Information der Bevölkerung über radiologischen Notfallschutz verpflichtet

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel vorgelegte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung beschlossen.

Mit dieser Verordnung werden Regelungen der EURATOM-Richtlinie über die Unterrichtung der Bevölkerung in radiologischen Notstandssituationen in deutsches Recht umgesetzt. Künftig stellt die Strahlenschutzverordnung sicher, daß diejenigen Bevölkerungsgruppen, die potentiell von einer zumindest theoretisch denkbaren radiologischen Notstandssituation betroffen sein könnten, vorsorglich über geltende Vorsichtsmaßregeln und mögliche Gesundheitsschutzmaßnahmen durch den Betreiber einer kerntechnischen Anlage informiert werden. Bislang wurden solche Informationen allein durch die für den Notfallschutz örtlich zuständige Behörde an die Bevölkerung weitergegeben.

Die Informationen erstrecken sich u.a. auf die Beschreibung der Anlage, die Art der Warnung, der fortlaufenden Unterrichtung bei einer radiologischen Notstandssituation, das Verhalten bei solchen Situationen und die vom Betreiber für solche Ereignisse getroffenen Maßnahmen. Des weiteren müssen sie Hinweise auf außerbetriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden enthalten.

Die Information der Bevölkerung durch den Betreiber ist periodisch - mindestens alle fünf Jahre - zu wiederholen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Eine vergleichbare Regelung existiert in der Europäischen Union bereits für andere Industriezweige. Sie ist in der Störfall-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt.

Der vorliegende Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Der radiologische Notfallschutz in der Bundesrepublik hat ebenso wie die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen ein international anerkannt hohes Niveau erreicht. Ziel der neuen Verordnung ist es - entsprechend dem Verursacherprinzip - auch die Betreiber kerntechnischer Anlagen durch eine Informationspflicht stärker in den Notfallschutz einzubeziehen. Dies hat sich im Bereich der anderen Industrieanlagen in den vergangenen Jahren bewährt. Zugleich wird damit ein Beitrag zur europaweiten Vereinheitlichung der Informationen über Notfallschutzvorkehrungen geleistet."

13.05.1997 | Pressemitteilung 37/97 S | Nukleare Sicherheit · Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM1372
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