Bundesimmissionsschutzgesetz wird an EU-Recht angepasst
Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin Anforderungen an die Qualität und Kennzeichnung von schwefelfreien Kraftstoffen und sogenannten Biokraftstoffen beschlossen.
Eine neue Verordnung sieht die verbindliche Einführung schwefelfreier Kraftstoffe ab 01.01.2009 vor und setzt damit eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen um.
Schwefelfreie Kraftstoffe sind eine wichtige Voraussetzung für den optimalen Betrieb von Vorrichtungen zur Abgasreinigung. Dazu zählen vor allem die jüngst in die Diskussion geratenen Dieselrußfilter und Stickoxidspeicher-Katalysatoren. Letztere ermöglichen es, auch bei Ottomotoren die verbrauchsarme Direkteinspritzertechnik mit niedrigen Emissionen zu realisieren. Aufgrund ihrer steuerlichen Förderung sind in Deutschland bereits seit 2003 die Otto- und Dieselkraftstoffe flächendeckend schwefelfrei.
Außerdem wird in der Verordnung die Zumischung von Bioethanol zu Ottokraftstoff und die Beimischung von Biodiesel zu Dieselkraftstoff so geregelt, wie es der EU-Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor entspricht. Künftig sind Zumischungen von Bioethanol beziehungsweise Biodiesel bis fünf Volumenprozent ohne Kennzeichnung zulässig, höhere Zumischungen müssen besonders gekennzeichnet werden.
Darüber hinaus legt die neue Verordnung erstmals Qualitätsanforderungen für Erdgas und Biodiesel als Kraftstoffe fest. Insbesondere Erdgas erzeugt deutlich weniger Emissionen als herkömmliche Kraftstoffe.