Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung ohne Begründung abgelehnt. Die Verordnung ist Ausdruck des Verursacherprinzips und dient zur Finanzierung der vom Bund einzurichtenden Endlager für radioaktive Abfälle. Der Bund legt den bei ihm jährlich entstehenden Aufwand auf die einzelnen Verursacher radioaktiver Abfälle um. Die bisher geltenden Verteilungsmaßstäbe entsprechen nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen über die bei den einzelnen Verursachern anfallenden Mengen radioaktiver Abfälle. Dadurch sind in der Vergangenheit erhebliche Über- und Unterzahlungen erfolgt. Diese sollten nun korrigiert werden. Ebenso wurde der Entschließungsantrag Niedersachsens abgelehnt, der nur den Bau eines Endlagers forderte.
Parlamentarischer Staatssekretär Walter Hirche: "Ich bedaure die politisch motivierte Ablehnung des Bundesrates. Die Finanzierung der Endlager für radioaktive Abfälle wird vorerst weiterhin auf einer Grundlage erfolgen müssen, die dem Verursacherprinzip nicht mehr voll gerecht wird. Auch die SPD-geführten Länder tragen eine Mitverantwortung für die Verwirklichung des deutschen Entsorgungskonzeptes. Schon derzeit existieren ca. 90.000 Kubikmeter Abfälle, die endgelagert werden könnten. Im Hinblick auf die finanziellen Erwägungen des Bundesrates möchte ich darauf hinweisen, daß die derzeitigen Zahlungen auf die späteren endgültigen Beiträge angerechnet werden. Spätestens dann muß verursachergerecht abgerechnet werden. Für die Bundesländer wird das wesentlich teurer als die jetzt abgelehnte Änderung, weil größere Summen zuzüglich Zinseszinsen umverteilt werden müssen.