Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. April 1997 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Novelle der Verpackungsverordnung in einer sehr knappen Entscheidung nicht zugestimmt. Für die Annahme fehlte allein die Zustimmung eines Landes. Damit bleibt es bei der geltenden Verpackungsverordnung von 1991, deren Vollzug nunmehr die Länder ohne die mit der Novelle beabsichtigten Verbesserungen und Erleichterungen sicherstellen müssen. Es ist abzuwarten, ob die geltende Verordnung der Europäischen Kommission als ausreichende Umsetzung der Verpackungsrichtlinie genügt.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der Ablehnung der Novelle der Verpackungsverordnung durch den Bundesrat wurde die Chance vertan, durch mehr Wettbewerb in der Entsorgungsbranche auch zu spürbaren Entlastungen für den Bürger zu kommen. Dies ist vor allem bedauerlich, weil die Länder in der Beratung eine konstruktive Diskussion verweigert haben, ohne eine realisierbare Alternative aufzuzeigen."
Nach langjährigen Vorarbeiten, in die die Umweltministerien der Länder einbezogen wurden, hatte das Bundeskabinett am 6. November 1996 den von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel vorgelegten Entwurf der Novelle verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat diesem Entwurf am 12. Dezember 1996 zugestimmt. Mit der Novelle sollten vor allem Anpassungen an die EG-Verpackungsrichtlinie erfolgen, der Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft gefördert, das Problem der Trittbrettfahrer eingedämmt und die Verwertungsanforderungen an das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angepaßt werden.
Der vorgelegte Entwurf war das Ergebnis einer intensiven Erörterung mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, Umwelt- und Verbraucherverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Damit hat dem Bundesrat ein ausgereifter, sachorientierter und beratungsfähiger Vorschlag zur Veränderung der Verpackungsverordnung vorgelegen. Die Ablehnung dieses Vorschlags ohne eine eingehende Beratung im federführenden Umweltausschuß wird der Verantwortung der Länder für den Vollzug der geltenden Verordnung nicht gerecht und konterkariert die bisherige Mitwirkung der Fachleute aus den Länder-Umweltministerien an praktikablen Veränderungen.