Merkel: Dringender Handlungsbedarf
"Nach einem langwierigen Novellierungsprozeß, in den teilweise sehr divergierende Interessen von Industrie, Handel, Entsorgungswirtschaft, Kommunen und Ländern eingebracht wurden, liegt dem Bundesrat nun eine entscheidungsreife Novelle vor, der sowohl der Umwelt- als auch Wirtschaftsausschuß des Bundesrates zugestimmt haben. Wer sich jetzt der Novelle verschließt, provoziert ein neues Vertragsverletzungsverfahren durch die EG-Kommission, verbaut die Chancen für mehr Wettbewerb und Kostenentlastung und setzt leichtfertig Milliarden-Investitionen und Tausende von Arbeitsplätzen aufs Spiel," erklärt Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel eine Woche vor der Beratung der Novelle der Verpackungsverordnung im Bundesrat am 08. Mai. Die Verabschiedung der Novelle sei dringend und dürfe aus wahltaktischen Überlegungen nicht nochmals verschoben werden. Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Bedenken seien Ernst genommen worden und inzwischen ausgeräumt. Die Vorteile der Novelle für die Bürger, die mit ihrem Umweltengagement des Sammelns und Sortierens von Verpackungen die Grundlage für die bisherigen Erfolge gelegt hätten, für die Wirtschaft, die Investitionssicherheit für die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Weiterentwicklung des Verpackungsrecyclings erhalte, und für die Kommunen, die bei den Entsorgungskosten spürbar entlastet würden, lägen auf der Hand, betonte die Ministerin.
Die Novelle soll gegenüber geltendem Recht vor allem folgende Veränderungen bewirken:
- Lösung der Trittbrettfahrer-Problematik. Hersteller und Vertreiber, die sich nicht an einem eingerichteten Dualen System beteiligen wollen, sollen künftig ebenfalls die Erfüllung von Verwertungsquoten nachweisen.
- Förderung von Wettbewerb innerhalb des eingerichteten DSD und zwischen verschiedenen Konkurrenzsystemen. Der Wettbewerb im Entsorgungsbereich soll vor allem dadurch gefördert werden, daß die Entsorgungsleistungen für Sammeln, Sortieren, und Verwerten künftig von Dualen Systemen auszuschreiben sind.
- Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter werden in den Anwendungsbereich der Verordnung neu aufgenommen.
- Die Verwertungsanforderungen werden in der anspruchsvollen Höhe beibehalten. Für Kunst-stoff-Verkaufsverpackungen wird eine eigene Werkstoff-Verwertungsquote eingeführt.
- Anpassung an die EG-Verpackungsrichtlinie (Definitionen, Anwendungsbereich, Anforderungen an Verpackungen).
- Öffnung für die energetische Verwertung von Kleinverpackungen.
- Sicherung von Investitionen in fortschrittliche Sortier- und Verwertungstechnologien und von Arbeitsplätzen.
Ferner würde die Novelle zu Kostenentlastungen beim Verbraucher und bei den Kommunen führen und den Verwaltungsvollzug auf Landes- und Kommunalebene vereinfachen. z. B.:
- Entlastung der Gebietskörperschaften von der Entsorgung von Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern durch entsprechende Rücknahme- und Verwertungspflichten der Hersteller und Vertreiber,
- Entlastung der Gebietskörperschaften von Entsorgungsaufgaben durch Verpflichtung Dualer Systeme zur Erfassung von Verkaufsverpackungen im Freizeitbereich (Littering-Problem),
- Reduzierung des Überprüfungsaufwands durch Konzentration auf bundesweite Verwertungsquoten,
Die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 hat wie kaum ein anderes Regelungswerk im Bereich der Umweltpolitik die Abfallwirtschaft in Deutschland geprägt. Sie hatte Vorbildfunktion für eine entsprechende EU-Richtlinie und vergleichbare nationale Regelungen in anderen Teilen der Welt. Es gilt festzuhalten, daß
- 1991 die geltende VerpackV mit den hohen Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Verkaufsverpackungen in einem Dualen System außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung von Bund und Ländern geschaffen wurde,
- die Wirtschaft mit hohen Investitionen (rund 7 Milliarden DM) das DSD installiert hat,
- im Bereich der Verpackungsentsorgung rund 17.000 Arbeitsplätze geschaffen wurden,
- Abfallvermeidung durch die Lizenzentgelte des DSD gefördert und das Recycling von Verpackungen erheblich gesteigert wurde.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Das Gebot der Stunde ist die Verabschiedung der Novelle der Verpackungsverordnung. Wer geringere Kosten für Bürger und Kommunen durch mehr Wettbewerb und Investitionssicherheit für die Wirtschaft und damit auch Sicherheit für die durch die Verpackungsverordnung entstandenen rund 17.000 Arbeitsplätze will, der muß nun endlich zustimmen."