Anträge können voraussichtlich ab Juli gestellt werden
Der Bundesrat hat heute einstimmig den Weg für eine schnelle Umsetzung einer Härtefallregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) frei gemacht. Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgeschlagene Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes war bereits am 9.4.2003 vom Kabinett und am 6.6.2003 vom Bundestag beschlossen worden. Sie ermöglicht es einzelnen besonders stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes, ihren Kostenanteil an der Förderung der Erneuerbaren Energien zu begrenzen. Damit soll eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsfähigkeit vermieden werden.
Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Diese wird voraussichtlich Mitte Juli erfolgen. Dann können die betroffenen Unternehmen einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen, über den innerhalb von vier Wochen entschieden wird.
Der vollständige Text des Änderungsgesetzes kann von der Internetseite des Bundesumweltministeriums abgeladen werden.