Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung) gebilligt. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung dient dem Sabotageschutz in kerntechnischen Anlagen bzw. Einrichtungen wie u.a. Atomkraftwerken. Deshalb müssen gemäß Atomgesetz Antragsteller, Genehmigungsinhaber, deren Beschäftigte sowie behördliche Sachverständige auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gilt in der Regel fünf Jahre.
Die Verordnung regelt die Durchführung des Überprüfungsverfahrens, das sich bereits seit vielen Jahren in der Praxis bewährt hat und bislang auf der Grundlage von Verwaltungsrichtlinien des Bundes erfolgte. Die bisherige Überprüfungspraxis wird mit dem heutigen Kabinettsbeschluß aus datenschutzrechtlichen Gründen, vor allem wegen des Eingriffs in das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, in die Form einer Rechtsverordnung überführt.