Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung atomrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung von zwei europäischen Richtlinien, mit denen der Strahlenschutz wesentlich verbessert wird. Beide Richtlinien sind bis zum 13. Mai 2000 in nationales Recht umzusetzen. Auf der Grundlage der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Ermächtigungsgrundlagen im Atomgesetz werden nun die deutsche Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung den umfangreichen europäischen Vorgaben angepasst.
Mit der Neuregelung der Verordnungen werden u.a. die Dosisgrenzwerte zum Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz sowie der übrigen Bevölkerung deutlich gesenkt. Anders als bisher wird die Strahlenschutzverordung künftig auch den Schutz von Arbeitskräften vor natürlicher Strahlung umfassen. Das betrifft etwa das Flugpersonal, das während der häufigen Flüge einer erhöhten kosmischen Strahlung ausgesetzt ist. Schließlich wird die Freigabe geringfügig radioaktiver Stoffe aus der atomrechtlichen Überwachung entsprechend den europäischen Vorgaben umfassend geregelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Verminderung von Strahlenbelastungen bei der medizinischen Anwendung.