Bundeskabinett beschloß Entwurf eines Vertrages über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder

21.11.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 139/96 S
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen, der Tschechischen Republik sowie der Europäischen Gemeinschaft über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder beschlossen. Der Vertrag bildet die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gewässerschutzes im gesamten Einzugsgebiet der Oder.

Zu den wesentlichen Zielen der Zusammenarbeit im Rahmen des übereinkommens zählen:

  • die Belastung der Oder sowie der Ostsee mit Schadstoffen deutlich zu verringern,
  • möglichst naturnahe ökosysteme im Flußwasser wie im Uferbereich mit einer entsprechenden Artenvielfalt zu erreichen und
  • die Gewinnung von Trinkwasser aus Uferfiltrat sowie die landwirtschaftliche Verwendung des Wassers und der Sedimente zu ermöglichen.


Durch das Abkommen wird die Internationale Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) gegründet. Die IKSO hat bereits unmittelbar nach Unterzeichnung ihre Arbeit aufgenommen. Es wurden drei Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit der Erarbeitung eines Aktionsprogrammes zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Oder und ihres Einzugsgebiets, der Bekämpfung außergewöhnlicher Verunreinigungen der Odergewässer sowie mit der Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der IKSO und ihres Sekretariats, das in Breslau eingerichtet wird, befassen. Die administrativen Kosten für das Sekretariat teilen sich die Vertragsparteien nach folgendem Schlüssel: Bundesrepublik Deutschland 38,75 %, Republik Polen 38,75 %, Tschechische Republik 20 % und Europäische Gemeinschaft 2,5 %.

Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Klinkert: "Mit diesem Vertrag zur Einrichtung der Oderschutzkommission sind die Voraussetzungen für eine umfassende Sanierung der Oder und ihres gesamten Einzugsgebiets in Zusammenarbeit mit unseren polnischen und tschechischen Nachbarn geschaffen worden. Ich bin fest davon überzeugt, daß wir auch an der Oder, dem Vorbild von Rhein und Elbe folgend, schon bald erste vorzeigbare Erfolge im Gewässerschutz verzeichnen können."

Bisher liegen nur unzureichende Gewässergütedaten über den Qualitätszustand der Oder und der Neiße für den Zeitraum von 1980 bis 1991 vor, die eine aktuelle ökologische Bewertung erschweren. Vorläufig läßt sich der Zustand von Oder und Neiße wie folgt beschreiben:

  • Die Belastung von Oder und Neiße mit sauerstoffzehrenden Stoffen aus Kläranlageneinleitungen ist geringer als in der Elbe, aber wesentlich höher als in den westdeutschen Flüssen.
  • Die Chloridbelastung der Oder entspricht etwa der des Niederrheins und kann als "erhöht" bezeichnet werden.
  • Die Phosphatbelastung der Oder ist relativ hoch. Sie ist etwa genauso hoch wie in der Elbe, aber doppelt so hoch wie im Niederrhein. Damit hat das Oderwasser ein hohes Eutrophierungspotential.
  • Bisher liegen erst wenige Messungen zur Belastung der Oder mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen vor. Der Vergleich der Schwermetallbelastung mit der unteren Elbe ergibt, daß die Cadmiumwerte etwas höher als in der Elbe sind. Bei Quecksilber, Blei, Nickel und Chrom sind bisher geringere Werte ermittelt worden.
  • Erste Messungen zu organischen Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln ergaben im Vergleich zu anderen Flüssen meist geringere Konzentrationen.




21.11.1996 | Pressemitteilung 139/96 S | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM979
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