Bundeskabinett beschließt Umwelt-TÜV für Planungen

23.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 184/04
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Strategische Umweltprüfung beschlossen

Strategische Umweltprüfung beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung beschlossen. Nach dem Gesetz sollen bestimmte Pläne und Programme zukünftig einer systematischen und vertieften Überprüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unterzogen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nachteilige Umweltauswirkungen einer Planung bereits frühzeitig im Planungsprozess erkannt und berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände gestärkt.

Mit dem Gesetz wird eine europäische Umweltrichtlinie ("Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme") umgesetzt. Zugleich wird das Bundesrecht an weitere internationale Rechtsvorschriften, beispielsweise das UN-ECE-Protokoll über die Strategische Umweltprüfung, angepasst. Eine Strategische Umweltprüfung ist danach künftig bei umweltbedeutsamen Planungsverfahren durchzuführen. Hierzu zählen etwa die Bundesverkehrswegeplanung, Abfallwirtschaftspläne, Planungen im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes sowie bestimmte wasserwirtschaftliche Pläne und Programme.

Zentrales Element ist der zu erstellende Umweltbericht, in dem die ermittelten Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden. Umweltbehörden und Öffentlichkeit sind an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf des Plans, der Umweltbericht sowie weitere Planungsunterlagen sind jeweils öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Umweltbehörden und der Öffentlichkeit sind bei der weiteren Planaufstellung einzubeziehen. Nach Abschluss des Verfahrens ist der Plan zur Einsicht auszulegen. Dabei muss erläutert werden, wie der Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt worden sind und weshalb dem angenommenen Plan der Vorzug vor den geprüften Alternativen gegeben wurde.

23.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 184/04 | Luft
https://www.bmuv.de/PM2325
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