Bundeskabinett beschließt Strahlenschutzverordnung

14.03.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 057/01
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Bundesregierung will den Strahlenschutz der Bevölkerung verbessern. Das Bundeskabinett beschloss heute den von Bundesminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf für eine neueStrahlenschutzverordnung. Künftig werden die Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung gesenkt. Erstmals wird bundesweit einheitlich geregelt, wann und unter welchenUmständen Stoffe aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung freigegeben werden dürfen. Gleichzeitig werden neuere europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. "Mit derneuen Strahlenschutzverordnung vollziehen wir einen wichtigen Schritt zur Durchsetzung eines anspruchsvollen Strahlenschutzes in Deutschland", so Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Ein Kernstück der Novelle, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist die deutliche Absenkung der Grenzwerte für die zulässige Jahresdosis an radioaktiver Strahlung, etwa aus dermedizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe. Die zulässige Jahresdosis für die Bevölkerung soll von 1,5 auf 1 Millisievert abgesenkt werden. Für Personen, die beruflichradioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, soll der Grenzwert von 50 auf 20 Millisievert reduziert werden.

Neu ist auch die Ausdehnung des Strahlenschutzes auf natürliche Strahlungsquellen. Damit wird etwa auch die Strahlenbelastung des fliegenden Personals von Fluggesellschaften ausdrücklicherfasst. Fluggesellschaften werden erstmals zur Ermittlung der Strahlenbelastung ihrer Angestellten verpflichtet, sobald die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann. Dieser Wert ist schon bei 10 Transatlantikflügen erreicht. Auch für diese beruflich Strahlung ausgesetzten Personen gilt zukünftig der Jahresgrenzwert von 20 Millisievert. ZumVergleich: Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland liegt durchschnittlich bei etwa 2,4 Millisievert im Jahr.

Darüber hinaus stellt die neue Strahlenschutzverordnung wichtige Schutzanforderungen für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke im Rahmen des Atomausstiegs auf. Sie gibterstmals einen verbindlichen Weg vor, wie geringfügig radioaktive Stoffe je nach ihrer Kontamination sachgerecht zu behandeln und verantwortungsvoll und umweltbewusst zu entsorgen sind. Durchdie Festschreibung eines transparenten Verfahrens kann der Weg der Stoffe nachvollzogen und wird Missbrauch vermieden. Die bundeseinheitlichen Vorgaben der Novelle lösen das bisherigeuneinheitliche, einzelfallbezogene Vorgehen der Länder ab. Die sogenannte "Freigabe" von Stoffen aus dem genehmigungsbedürftigen Umgang orientiert sich an einer Obergrenze von 0,01Millisievert im Jahr für die mögliche zusätzliche Belastung für Einzelpersonen der Bevölkerung. Die neuen bundeseinheitlichen Vorgaben lösen das bisherige uneinheitlicheEinzelfallbezogene Vorgehen der Länder ab.

14.03.2001 | Pressemitteilung 057/01 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM1187
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