Nutznießer sind Haushalte mit geringerem Einkommen
Nutznießer sind Haushalte mit geringerem Einkommen
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Er sieht eine Erhöhung des Wohngelds für rund 870.000 Haushalte vor, darunter rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Mit der heute beschlossenen Leistungsverbesserung des Wohngeldes wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Wohnen muss bezahlbar bleiben. Mit der Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass mehr Menschen Wohngeld bekommen können und dass es für die berechtigten Haushalte mehr Wohngeld gibt."
2012 erhielt ein Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 112 Euro Wohngeld monatlich. Nach der Reform werden es im Durchschnitt 186 Euro im Monat sein. Hendricks: "Vor allem in Ballungsräumen wollen wir Haushalte mit geringerem Einkommen deutlich entlasten, indem wir die Miethöchstbeträge überdurchschnittlich stark erhöhen. Die soziale Mischung in der Stadt bleibt damit erhalten."
Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst und damit insgesamt steigen. Zum einen sollen die sogenannten Tabellenwerte angehoben werden. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent. Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt und in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen.
Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Das Gesetz bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates. Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
18.03.2015
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Pressemitteilung
Nr. 055/15