Bundeskabinett beschließt Grundlage für den Start des Emissionshandels

31.03.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 087/04
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den ersten Nationalen Allokationsplan (NAP) für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den ersten Nationalen Allokationsplan (NAP) für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Damit erfüllt die Bundesregierung vollständig und fristgerecht die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Einführung eines europaweiten Emissionshandelssystems. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Der Allokationsplan ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung schafft damit die Basis für die Erreichung des Klimaschutzziels nach dem Kyoto-Protokoll."

Der Allokationsplan ist das Kernelement des kommenden Emissionshandelssystems. Er legt die Gesamtmenge an Treibhausgasen fest, die Energiewirtschaft und Industrie in Zukunft ausstoßen dürfen, und die Verteilung der Emissionszertifikate auf die einzelnen Unternehmen. Er bildet die Grundlage für ein Gesetz, das die im September 2004 erfolgende Zuteilung rechtsverbindlich regelt. Der Plan wird wie in der Richtlinie vorgesehen heute an die EU-Kommission und die anderen EU-Mitgliedsstaaten übermittelt. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Handelssystem wie geplant am 1. Januar 2005 starten kann.

Bis zum Jahr 2012 muss Deutschland noch rund 17 Mio. t CO2 einsparen, um das Kyotoziel zu erreichen. Der Allokationsplan legt fest, dass alle Wirtschaftsbereiche und Sektoren hierzu einen angemessenen Beitrag zu leisten haben. Von den 17 Mio. Tonnen müssen Energiewirtschaft und Industrie noch 10 Mio. t CO2 einsparen, die Rest verteilt sich auf private Haushalte, Verkehr und Gewerbe.

Zugleich gibt der Allokationsplan Impulse für die Modernisierung des Kraftwerksparks. Wer alte Anlagen ersetzt und in moderne Technologien investiert, wird dafür durch eine attraktive Übertragungsregel belohnt. Die heute beschlossenen Regeln fördern Innovation, Modernisierung und umweltverträgliches Wachstum.

31.03.2004 | Pressemitteilung Nr. 087/04 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM2216
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