Bundeskabinett beschließt Gewerbeabfallverordnung

07.11.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 230/01
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Simone Probst: Scheinverwertung wird beendet - Planungssicherheit für Kommunen und Wirtschaft

Simone Probst: Scheinverwertung wird beendet - Planungssicherheit für Kommunen und Wirtschaft

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Gewerbeabfallverordnung beschlossen. Die Verordnung erhöht die Anforderungen andie Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen durch die Verpflichtung zu einer besseren Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung."Ziel ist es, eine schadlose und möglichst hochwertige stoffliche bzw. energetische Verwertung dieser Abfälle zu erreichen. Damit wird die Scheinverwertung beendet. Kommunen undPrivatwirtschaft erhalten Planungssicherheit," sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Simone Probst.

Bei der sogenannten Scheinverwertung vermischen Unternehmen aus Gewerbe und Industrie, aber auch private und öffentliche Einrichtungen unzulässigerweise verwertbare und nicht verwertbareAbfälle und deklarieren sie generell zu Verwertungsabfällen. Die von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen verwerten diese Abfallgemische allerdings nur zu geringen Teilen und lagernsie stattdessen größtenteils kostengünstig auf Deponien ab. Damit werden Altlasten von morgen produziert, die künftig teuer zu sanieren sind. Zugleich werden ökologischanspruchsvolle Verwertungswege wie die stoffliche bzw. thermische Verwertung umgangen.

Das hat weiterhin zur Folge, dass die von den Kommunen, aber auch von der Privatwirtschaft aufgebaute Entsorgungsinfrastruktur, z. B. Verbrennungsanlagen, nicht ausgelastet wird, sodass freieKapazitäten zum Teil unter Selbstkostenpreis angeboten werden müssen. Dies benachteiligt insbesondere jene Anlagenbetreiber, die bereits vor Jahren moderne Entsorgungsanlagen aufgebauthaben und führt gerade in diesen Gemeinden zu höheren Abfallgebühren, da die Bürger die Kosten einer Entsorgungsinfrastruktur tragen müssen, die für alle Abfallerzeugergeschaffen wurde. Dieser Fehlentwicklung wird mit der Gewerbeabfallverordnung entgegen gewirkt.

Um eine hochwertige Verwertung zu erreichen, schreibt die Verordnung die Getrennthaltung von einzelnen Abfallfraktionen wie Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle vor. Vorbehandlungsanlagenfür gewerbliche Siedlungsabfälle müssen künftig eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent nachweisen. Dadurch werden Scheinverwertungen ausgeschlossen. Die Unternehmen dergewerblichen Wirtschaft müssen in Zukunft auch die Restabfallbehälter in jedem Fall nutzen, damit die Stoffqualität nicht durch sogenannte Störstoffe beeinträchtigt wird.

Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen.

07.11.2001 | Pressemitteilung 230/01 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1584
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