Trittin: Keine Altlasten mehr für nachfolgende Generationen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf der Deponieverordnung beschlossen. Mit der Verordnung werden Ablagerung und Langzeitlagerung von Abfällen entsprechend dem Stand der Technikabschließend geregelt. Zusammen mit der bereits erlassenen Abfallablagerungsverordnung dient die Deponieverordnung zur vollständigen Umsetzung der Deponierichtlinie der EU. "Die Verordnungwird sicherstellen, dass Deponien zukünftig keine Belastung für nachfolgende Generationen mehr darstellen sondern sich in die nachhaltige Entsorgungsinfrastruktur eines modernenIndustriestaates einfügen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb und Stilllegung sowie für die Nachsorge vonDeponien und Langzeitlage. Als Verordnung sind diese Vorschriften für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Einen Kernbereich bilden die strengen Zuordnungswerte, die bei einerVielzahl von Abfällen deren vorherige Behandlung, also Verbrennung oder mechanisch-biologische Vorbehandlung, zwingend erforderlich machen. Ziel ist, die Menge und insbesondere auch denSchadstoffgehalt, der abgelagert werden kann, auf ein für die Umwelt vertretbares Maß zu begrenzen. Diese Vorgaben, verbunden mit hohen Anforderungen an Standortauswahl, geeignetenUntergrund sowie hochwertige, dauerhaft wirkende Abdichtungssysteme, werden die Deponierung unter kurz-, mittel- und langfristigen Gesichtspunkten nachhaltig sicher machen.
Die Vorgaben betreffen nicht nur neu zu errichtende Deponien, sondern auch sogenannte Altanlagen, also Deponien und Langzeitlagern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereitsbetrieben werden. Die Verordnung stellt in diesen Fällen einerseits sicher, dass die Mindestanforderungen der Deponierichtlinie auch bei einem längerfristigen Weiterbetrieb von Altanlagenumsetzt werden müssen. Andererseits lässt sie bei der Art und Weise, wie eine Deponie stillgelegt werden muss, stärker einzelfallbezogene Entscheidungen zu. Dies betrifft insbesonderedie Ausgestaltung der Oberflächenabdichtungssysteme. "Damit schaffen wir einen Anreiz Deponien vorzeitig still zu legen. Dies ist sinnvoll, um vorhandene Überkapazitäten möglichstrasch abzubauen", so der Bundesumweltminister.
Neu ist ferner die Verpflichtung für alle Deponiebetreiber, eine finanzielle Sicherheit für den Fall bereit zu stellen, dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge der Anlage nichtder Zulassung entsprechend durchgeführt werden. Dies gilt auch für Betreiber von Altdeponien, die noch einen längeren Betrieb ihrer Anlage planen. Ausgenommen von dieser Regelung sindnur öffentlich-rechtliche Betreiber. "Die Stellung einer finanziellen Sicherheit wird einen wichtiges Werkzeug zur Durchsetzung des Verursacherprinzips darstellen. Damit können wirweitgehend außchließen, dass zwar private Gewinne aus dem Betrieb einer Deponie gezogen werden können, die in der Regel hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge dann aber aufdie Allgemeinheit verlagert werden", sagte Trittin.
Die Deponieverordnung wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet, sie soll etwa Mitte des Jahres in Kraft treten.