Anpassung des Chemikalienrechts an die REACH-Verordnung
Das Bundeskabinett hat heute den Weg für die Anwendung des neuen europäischen Chemikalienrechts REACH freigemacht. Es verabschiedete ein Gesetz, mit dem das deutsche Chemikalienrecht an die neuen Regelungen angepasst und überflüssig gewordene Vorschriften aufgehoben werden können. Durch die so genannte "REACH-Verordnung" wird das Chemikalienrecht in der Europäischen Union grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Ihr Hauptziel ist es, bestehende Wissenslücken hinsichtlich möglicher Stoffrisiken zu schließen und so einen verantwortlicheren Umgang mit Stoffen zu ermöglichen.
Das neu gewonnene Wissen über chemische Stoffe, insbesondere über ihre langfristigen Wirkungen, und ein darauf aufbauendes Risikomanagement wird die Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen. So wird künftig ein höheres Schutzniveau für die Umwelt sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleistet. Zusätzlich werden starke Anreize dafür geschaffen, dass besonders besorgniserregende Stoffe durch sicherere Alternativen ersetzt werden.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "REACH ist eine der ehrgeizigsten umweltpolitischen Richtlinien in der Geschichte der EU. Sie ist ein Riesenschritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz und eröffnet zugleich der Wirtschaft neue Innovationschancen. Es ist nun die Aufgabe der Unternehmen, der Mitgliedstaaten und der neuen Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki, REACH mit Leben zu erfüllen. Dem trägt die Bundesregierung mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf Rechnung."