Repowering: Mehr saubere Energie, weniger Störungen
Bund, Städte und Gemeinden wollen sich gemeinsam für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen. Dafür sollen ältere, weniger leistungsstarke Windkräder an Land verstärkt durch moderne Anlagen ersetzt werden. Mit diesem so genannten "Repowering" können gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Die in manchen Regionen Deutschlands inzwischen knapp werdenden besonders attraktiven Standorte können effizienter genutzt werden. Die Eingriffe in das Landschaftsbild werden genauso reduziert wie mögliche Belästigungen für die Anwohner. Mit weniger Anlagen kann mehr klimafreundlicher Strom produziert werden – und das auch noch kostengünstiger als mit Altanlagen.
Um Städte und Gemeinden beim "Repowering" zu unterstützen, hat Bundesumweltminister Gabriel aus Mitteln seines Hauses einen praxisorientierten Leitfaden erarbeiten lassen. In der Arbeitsgruppe war neben dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der kommunalen Umweltaktion U.A.N. auch das Bundesverkehrsministerium vertreten. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Ziel der Beratung von Gemeinden und Landkreisen ist zwischen dem BMU und dem DStGB sowie der U.A.N. bereits inhaltlich vereinbart.
"Von der neuen Generation von Windenergieanlagen profitieren die Kommunen und die Investoren gleichermaßen. Wir brauchen dafür eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Menschen vor Ort. Deshalb ist mir die Unterstützung der Kommunen und Gemeinden als Träger planungs- und genehmigungsrechtlicher Belange sehr wichtig" sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. "Mit dem Repowering können Fehlentwicklungen der Vergangenheit bereinigt werden. Genau deshalb haben wir mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes auch gezielte wirtschaftlichen Anreize für das Repowering gesetzt."
Der heute durch das Bundesumweltministerium sowie die U.A.N. veröffentlichte Repowering-Leitfaden bietet den Kommunen und Gemeinden umfassende Unterstützung. Er gibt mit konkreten Beispielen aus der Praxis Hinweise zur planungsrechtlichen Absicherung.