Brunsbüttel darf nach umfangreicher Nachrüstung wieder ans Netz

24.03.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 034/03
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Landesaufsicht sieht keine Gründe für längere Stilllegung

Landesaufsicht sieht keine Gründe für längere Stilllegung

Das nach einer Wasserstoffexplosion seit mehr als einem Jahr abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe wird voraussichtlich in dieser Woche wieder ans Netz gehen. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hatte umfangreiche Nachrüstungen zur Kontrolle und Abführung des beim Reaktorbetrieb unvermeidlich entstehenden hochexplosiven Knallgases durchgesetzt. Nach Auffassung der Landesatomaufsicht liegen danach keine Gründe mehr vor, dem Wiederanfahren des Reaktors die Zustimmung zu versagen. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die den Bundesumweltminister berät, sieht ebenfalls kein Risiko einer erneuten Wasserstoffexplosion.

Die Explosion im AKW Brunsbüttel hatte sich bereits am 14. Dezember 2001 ereignet. Der Betreiber des AKW hatte sich jedoch erst nach zwei Monaten auf Druck der Aufsichtsbehörde bereitgefunden, die Anlage zu einer Inspektion abzuschalten, bei der dann erst das Ausmaß der Schäden ersichtlich wurde. Radioaktivität war nicht ausgetreten und Personen und Umwelt waren nicht zu Schaden gekommen. Das Ereignis hatte jedoch Fragen zur Zuverlässigkeit des Betreibers aufgeworfen.

Die im Sommer entdeckten Planungsfehler in elektrischen Schaltungen des Reaktor-Sicherheitssystems, die seit Errichtung der Anlage bestanden und bisher unentdeckt geblieben waren, wurden beseitigt. Nach Überzeugung der Sachverständigen der Aufsichtsbehörde und des BMU sowie der RSK ist nach umfangreichen Untersuchungen und Verbesserungen die Fehlerfreiheit der elektrischen Schaltungen nunmehr nachgewiesen. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts liegt für das Bundesumweltministerium kein Grund vor, dem Vorgehen der Landesbehörde zu widersprechen.

24.03.2003 | Pressemitteilung 034/03 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1874
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.