Der Absturz eines Brennelements beim Entladen einer Kernzelle im Atomkraftwerk Krümmel am 6. April 2001 hat nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums mehrere systematische Fehler offengelegt. Wie das Ministerium dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestags mitteilte, habe zwar durch den Vorfall keine Gefahr für die Umgebung oder die Anlage selbst bestanden. Allerdings hätten Mängel im Prüf- und Überwachungskonzept der Lademaschine vorgelegen. Daher sei die Einstufung des Vorfalls als "Störung" korrekt gewesen. In diese Kategorie fallen nach der achtstufigen international geltenden Bewertungsskala Abweichungen von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb von Atomanlagen.
Der Vorfall in Krümmel hatte sich ereignet, als aus einer noch mit vier Brennelementen voll beladenen Kernzelle ein Brennelement entladen werden sollte. Beim Anheben des Brennelementes verhakte sich dieses mit einem Nachbarelement, so dass beide Elemente aus dem Kern gezogen wurden. Nachdem sich die Brennelemente etwa 80 cm über der oberen Kerngitterplatte befanden, rutschte das zweite Brennelement ab, fiel in die Kernzelle zurück und blieb dort in Schiefstellung stehen. Zu Beschädigungen an Brennelementhüllrohren mit Aktivitätsfreisetzung kam es dabei nach den vorliegenden Informationen nicht.
Die Brennelement-Lademaschine ist mit zwei Überlastgrenzwerten versehen. Im vorliegenden Falle funktionierte diese Abschaltung nicht, weil die Grenzwertverarbeitung der Gewichtsüberwachung nicht funktionsbereit war. Eine Meldung, die diesen Zustand angezeigt hätte, gab es nicht. Nach Instandhaltungsarbeiten an der Lademaschienensteuerung war die Überlastüberwachung nicht mehr aktiviert worden. Eine Prüfung unmittelbar vor der Inbetriebnahme der Brennelementlademaschine zum Brennelementwechsel, die den Fehler aufgezeigt hätte, ist nicht vorgesehen.
Die Brennelement-Lademaschine gehört zu den sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen. Wegen der anlagenübergreifenden sicherheitstechnischen Bedeutung des Vorfalls wird das Bundesumweltministerium den Aufsichtsbehörden, Gutachterorganisationen und Kernkraftwerksbetreiber Abhilfemaßnahmen empfehlen. Außerdem wird die Reaktorsicherheitskommission (RSK) mit der Beratung des Sachverhaltes beauftragt.