Bonner Konferenz stellt weitere Wasservogel-Arten unter internationalen Schutz

27.09.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 249/02
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltministerium unterstützt Projekt zum Schutz der Zugrouten mit 1 Million Euro

Bundesumweltministerium unterstützt Projekt zum Schutz der Zugrouten mit 1 Million Euro

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den erfolgreichen Abschluss der 2. Vertragsstaatenkonferenz zum Schutz eurasisch-afrikanischer Wasservögel begrüßt. "Es ist gelungen, weitere, vor allem auch gefährdete Wasservogel-Arten unter internationalen Schutz zu stellen. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der weltweiten biologischen Vielfalt, der dauerhaft nur über Landesgrenzen hinweg erreicht werden kann. Um diese Zugvogelarten zu schützen, bedarf es auch angemessener Lebensbedingungen entlang der Zugroute. Deshalb stellt das Bundesumweltministerium für ein entsprechendes Schutzprojekt insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin zum Abschluss der Konferenz, die seit Mittwoch in Bonn tagte.

Neu in das Regionalabkommen zum Schutz eurasisch-afrikanischer Wasservögel (AEWA) aufgenommen wurden die auch in Deutschland vorkommenden Arten Nachtreiher, Seidenreiher, Schwarzhalstaucher und Weißbartseeschwalbe. Darüber hinaus soll es künftig einen speziellen Aktionsplan zum Schutz der dunkelbauchigen Ringelgans geben. Südafrika hatte eine Reihe von Pinguin-Arten erfolgreich für die Aufnahme in das Abkommen vorgeschlagen. Damit bietet das Abkommen eine gute Grundlage, die internationalen Schutzmassnahmen - insbesondere für gefährdete Arten - besser abzustimmen. Das internationale Projekt zum Schutz des afrikanisch-eurasischen Zugweges, das vom Bundesumweltministerium gefördert wird, sieht die Einrichtung einer Reihe von Schutzgebieten in Osteuropa, Vorderasien und Afrika sowie die Unterstützung der Länder bei der nachhaltigen Naturnutzung vor.

Die Konferenz beschäftigte sich darüber hinaus mit der Problematik des Aussetzens nicht heimischer Wasservogelarten, das zu einer Verdrängung heimischer Arten führen kann. Es wurde beschlossen, dass ein Schwerpunkt der künftigen Arbeit im Rahmen des Abkommens darin bestehen wird, ein Eindringen gebietsfremder Arten zu vermeiden. Darüber hinaus hat die Konferenz die Vertragsparteien erneut aufgefordert, den Einsatz von Bleischrot bei der Jagd in Feuchtgebieten endgültig einzustellen, um die Schwermetallbelastung in den Brut- und Rastgebieten zu vermindern.

27.09.2002 | Pressemitteilung 249/02 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM1780
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