BMUB-"Exportinitiative Umwelttechnologien" geht in die nächste Runde

03.04.2017
Ein lockeres Wolkenbild vor blauem Himmel.
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 114/16
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
BMUB-"Exportinitiative Umwelttechnologien" geht in die nächste Runde

Das Bundesumweltministerium führt seine 2016 erfolgreich ins Leben gerufene "Exportinitiative Umwelttechnologien" auch in den nächsten Jahren fort. Deutsche Unternehmen und Institutionen können ab sofort ihre Projektideen zur Verbreitung von Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technischem Knowhow in anderen Ländern einreichen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Deutschland ist Exportweltmeister im Umweltschutz und das wollen wir auch bleiben. Die Förderung von Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und Geschäftschancen deutscher Unternehmen sind keine Gegensätze, sondern können Hand in Hand gehen und zum Gewinn für das Unternehmen und die Weltgemeinschaft werden."

Die geförderten Projekte sollen darauf abzielen, in Ländern mit Unterstützungsbedarf die notwendigen Rahmenbedingungen und Strukturen für Umwelttechnologien zu entwickeln. Dies geschieht durch Know-how-Transfer, Qualifizierung, Beratung und Konzeptentwicklung oder die Sensibilisierung für Umweltprobleme. Die Unternehmen erhalten so die Chance, Umwelttechnologien einzuführen und ausländische Märkte zu erschließen. Die im Jahr 2016 gestartete Exportinitiative hat sich bereits im vergangenen Jahr durch zahlreiche Projekte als wirksam erwiesen.

Gefördert werden können Projekte in den Kompetenzfeldern des BMUB, beispielsweise im Bereich Wasser- und Abwasserversorgung, Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz, nachhaltiges Bauen, Stadtentwicklung und umweltfreundliche Mobilität. Fördervoraussetzungen sind der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Zielland, die Einbindung von Partnern vor Ort sowie ein vorhandenes Exportpotenzial der Produkte.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektideen sollen bis zum 15. Mai 2017 eingereicht werden. Die ausgewählten Projektskizzen werden in einem zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. Die Projekte können voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2017 starten.

03.04.2017 | Pressemitteilung Nr. 114/16 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM7002
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