Gestern befasste sich in Bonn der Ausschuss "Druckführende Komponenten-Werkstoffe" der Reaktorsicherheitskommission mit den im Atomkraftwerk Biblis A festgestellten Rissen an einer Schweißnaht. Auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Ausschusses forderte das Bundesumweltministerium die hessische Aufsichtsbehörde auf, über die bisher vorgesehenen Maßnahmen hinaus weitere Prüfmaßnahmen durchzuführen.
So sollen alle vorliegenden Messprotokolle von Schweißnahtprüfungen in vergleichbar sicherheitstechnisch relevanten Bereichen daraufhin überprüft werden, ob elektronische Messanzeigen in der Vergangenheit richtig interpretiert wurden. Ferner soll mindestens eine weitere Probe aus der rissbehafteten Schweißnaht entnommen und in einem Labor von einem unabhängigen Gutachter untersucht werden. Das Bundesumweltministerium ist über alle sicherheitsrelevanten Ergebnisse zu unterrichten. Nach Durchführung der Maßnahmen soll der Sachverhalt erneut bewertet werden.
Während der zur Zeit durchgeführten Revision des Kraftwerkblocks wurden an einer Schweißnaht des Kühlmittelleitungssystems drei Risse festgestellt. Das hessische Umweltministerium hatte in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium dem Betreiber daraufhin mitgeteilt, dass ein Wiederanfahren von Biblis A erst nach einer Reparatur der Schweißnaht gestattet wird. Der Ausschuss der Reaktorsicherheitskommission beriet insbesondere die Frage, ob die festgestellten Risse bereits bei der Herstellung der Schweißnaht in den siebziger Jahren oder aber während des anschließenden Betriebes entstanden waren. Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Risse im wesentlichen herstellungsbedingt sind. Es lässt sich aber nicht außchließen, dass sie während des Betriebes leicht gewachsen sind. Eine abschließende Bewertung wird voraussichtlich erst nach Durchführung des jetzt geforderten Maßnahmenpakets möglich sein. Die Anlage Biblis A wird ! bis auf weiteres nicht an das Netz gehen können.