BMU-Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenrädern erfolgreich gestartet

22.04.2021
Lastenrad auf dem Lande
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 073/21
Thema: Nationale Klimaschutzinitiative
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern durch das Bundesumweltministerium ist erfolgreich gestartet. Innerhalb der ersten sechs Wochen gingen bereits mehr als 500 Anträge für etwa 600 E-Lastenfahrräder ein.

Mehr als 500 Anträge bereits in den ersten sechs Wochen

Die Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums ist erfolgreich gestartet. Innerhalb der ersten sechs Wochen gingen bereits mehr als 500 Anträge für etwa 600 E-Lastenfahrräder ein. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Richtlinie gewährt attraktive Förderbedingungen für den Umstieg auf eine zukunftsfähige klimafreundliche Mobilität. Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Dank des schlanken Antragsverfahrens gibt es für die Antragstellenden keine langen Wartezeiten bis zur Bewilligung ihrer Förderanträge. Im Schnitt dauerte es dabei vom Eingang des Antrags bis zur Förderzusage nur acht Tage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat inzwischen bereits 330 Zusagen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 500.000 Euro für mehr als 350 Räder versendet.

Von der Förderung profitieren können private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.

22.04.2021 | Pressemitteilung Nr. 073/21 | Nationale Klimaschutzinitiative
https://www.bmuv.de/PM9538
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