Redaktion bestreitet wissentliche Verkürzung von Trittin-Äußerung - BMU darf dies weiterhin behaupten
Die wissentliche Kürzung von Politiker-Zitaten gehört zum alltäglichen Handwerk von Journalisten. Solange nicht sinnentstellend und verfälschend gekürzt wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Die BILD-Redaktion hingegen zitierte im Zuge ihrer "Benzin-Wut"-Kampagne mehrfach sinnentstellend aus einem Interview, das sie selbst mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin geführt hatte. Das wurde der Redaktion vom Landgericht Berlin in der vergangenen Woche mit zwei Unterlassungsverfügungen untersagt. Der Springer-Verlag reagierte auf seine Weise: Er bestreitet, dass BILD wissentlich verkürzt hat und liess dem Bundesumweltministerium vom Landgericht München per einstweiliger Verfügung untersagen, genau dies zu behaupten (Az: 9 O 17875/05). Allerdings vergaß BILD, das Münchner Gericht über die zuvor ergangenen Entscheidungen des Berliner Gerichts zu informieren. Nachdem es heute davon Kenntnis erhalten hatte, stellte das Landgericht München die Vollstreckung aus der einstweiligen Verfügung vorläufig ein. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch darf das BMU weiterhin behaupten, BILD habe eine Äußerung Trittins wissentlich verkürzt.
Der Sprecher des BMU, Michael Schroeren, begrüßt die Entscheidung des Gerichts und nannte die Argumentation der Bild-Zeitung ein "Armutszeugnis, mit dem das Blatt sich selbst blamiert". Schroeren: "Man darf demnach davon ausgehen, dass die BILD-Redaktion wieder mal nicht weiß, was sie tut - wie schon seinerzeit, als sie unwissentlich ein Foto mit Trittin falsch beschriftete, unwissentlich ein Seil für einen Schlagstock hielt und unwissentlich einen Handschuh am Dachgepäckträger als Bolzenschneider kennzeichnete. Es ist gut, dass BILD mit dieser Haltung vor Gericht nicht durchkommt."
Kurz zur Vorgeschichte: Nachdem BILD ihren Leserinnen und Lesern tagelang weisgemacht hatte, dem Bundesumweltminister falle angesichts steigender Spritpreise lediglich die Empfehlung an die Autofahrer ein, das Auto ab und zu stehen zu lassen, wartete das Blatt am 31.8.05 mit einer verblüffenden Neuigkeit auf: "Gestern präsentierte er (Trittin) auf BILD-Anfrage ein Drei-Punkte-Programm." Sodann werden exakt jene Punkte zitiert, die Trittin bereits vier Tage an derselben Stelle im Interview mit BILD gefordert hatte, die aber wohl nicht ins BILD-Konzept der "Wut auf Trittin" (so BILD am 29.8.) passten.
Das BMU hatte BILD daraufhin in einer Pressemitteilung (Nr. 226 vom 31.8.05) eine "wissentliche Verkürzung" der Trittin-Äußerung vorgeworfen. Das Landgericht Berlin sah dies ähnlich und verbot der Redaktion am 6. und 8. September in zwei einstweiligen Verfügungen das Falsch-Zitat. Zudem verpflichtete das Gericht den Springer-Verlag in beiden Fällen zum Abdruck einer Gegendarstellung. Springer zog seinerseits vor das Landgericht München und erwirkte dort am 12.9.05 eine einstweilige Verfügung gegen das BMU, der allerdings die vier Verfügungen des Berliner Gerichts entgegenstehen. Dem Landgericht München vergaß BILD mitzuteilen, dass das Landgericht Berlin dem Blatt zuvor bereits die falschen Zitate verboten hatte.
Es ist demnach nicht zu beanstanden, wenn das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeit davon unterrichtet, dass sich die BILD-Redaktion mit ihrer Darstellung in BILD vom 31.8.2005 "der wissentlichen Verkürzung einer Trittin-Äußerung" überführt. Das Bundesumweltministerium beantragte daher heute durch den Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, die einstweilige Verfügung des Landgerichts München aufzuheben. Das Gericht hat daraufhin nach Kenntniserlangung von den Berliner Entscheidungen entschieden, die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung einstweilen bis zur Entscheidung über den Widerspruch einzustellen. Das heißt: Das Bundesumweltministerium darf die Presseerklärung einstweilen weiter verbreiten. Das tun wir hiermit.