Bundesgerichtshof erklärt Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungsgemäß
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begrüßt. Das Gericht hat bestätigt, dass das EEG mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar ist und die Revision eines Stromversorgers gegen eine gleichlautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig zurückgewiesen. "Ich freue mich, dass nach dem Europäischen Gerichtshof jetzt auch das höchste deutsche Zivilgericht grünes Licht für grünen Strom gegeben hat", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Er erwarte, dass die großen Stromversorger ihren Widerstand gegen Erneuerbare Energien jetzt aufgeben und sich auf ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung besinnen. "Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein der Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung. Ich gehe davon aus, dass die Stromversorger sich darauf einstellen", sagte Trittin.
Die Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Rahmenbedingungen für einen Wachstumsboom bei den Erneuerbaren Energien geschaffen. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch hat sich von 4,6 Prozent im Jahr 1998 mittlerweile fast verdoppelt und liegt derzeit bei knapp 9 Prozent. Ein Drittel des weltweit produzierten Windstroms wird in Deutschland hergestellt. Derzeit sind in der Branche bereits 130.000 Menschen beschäftigt.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Vom kräftigen Ausbau der Erneuerbaren Energie profitieren die Wirtschaft, die Beschäftigten und das Klima."