Besserer Schutz für Giraffe, Löwe, Leopard und Co.

28.10.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 342/17
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Mehr als 125 Staaten beschließen höheren Schutzstatus für wandernde Tierarten.

Mehr als 125 Staaten beschließen höheren Schutzstatus für wandernde Tierarten

Mit bahnbrechenden Erfolgen für den Artenschutz endete am 28. Oktober 2017 die 12. Internationale Artenschutzkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS COP 12) in Manila/ Philippinen. Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse. Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird absolut geschützt. Die Konvention nimmt damit zunehmend afrikanische Landsäugetiere in den Blick. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen afrikaweiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden. Auch in ihren Beständen stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die teilweise harten Verhandlungen, von denen die deutsche Delegation berichtet, zeigen das weltweit große Interesse an den Tierarten. Es ist gelungen, den Schutzstatus von vielen Arten zu erhöhen. Damit stärken die Manila-Ergebnisse die Zusammenarbeit im weltweiten Artenschutz. Ich bin überzeugt, dass wir damit den Grundstein für viele gute Umsetzungsprojekte und Schutzmaßnahmen gelegt haben."

Weitere wichtige Konferenz-Beschlüsse waren

  • Die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance). Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen.
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren.
  • Neue Aktivitäten gegen illegalen Fang oder Tötungen von Vögeln.

Hintergrund zur Bonner Konvention

Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals – CMS) wurde 1979 in Bonn von den ersten Vertragsstaaten gezeichnet und heißt seitdem "Bonner Konvention". Der Sekretariatssitz der Konvention ist ebenfalls Bonn. Der Konvention gehören 125 Vertragsstaaten und die EU an. Alle drei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsparteien statt – dieses Jahr zum ersten Mal auf dem asiatischen Kontinent. Wandernde Tierarten, die über Grenzen und Kontinente hinweg ziehen, benötigen internationale Zusammenarbeit, um die vielfältigen Gefährdungen wirksam zu bekämpfen.

28.10.2017 | Pressemitteilung Nr. 342/17 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM7468
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.