Mit der Übersendung umfangreicher Unterlagen an die Atomaufsicht des Bundes reagiert Bayern auf den seit Januar dieses Jahres offenen Fragenkatalog des Bundesumweltministeriums zu denVorgängen um das AKW Isar 1. Dass die Unterlagen erst auf massiven Druck herausgegeben wurden, zeigt, dass die Entscheidung des Bundes berechtigt ist, die Aufklärung der Angelegenheit miteiner bundesaufsichtlichen Weisung voranzutreiben.
Mit der Überlassung der Unterlagen erfüllt Bayern allerdings erst einen Teil der Weisung. Nach wie vor nicht erfüllt ist die Weisung des Bundes, ein Fachgespräch mit demTÜV im Beisein der Bundesaufsicht zu den Vorgängen in Isar I zu führen. Dieses Gespräch war in der vergangenen Woche durch das bayerische Umweltministerium kurzfristig abgesagtworden. Die Weigerung, eine Befragung des TÜV durch das BMU zuzulassen, ist verfassungswidrig. Eine solche Befragung ist auch nach der Übersendung der bayerischen Unterlagenerforderlich.
Die Vorgänge um Isar I hatten Schwächen der bayerischen Überwachungspraxis offenbart und insbesondere das Verhältnis zwischen TÜV und Anlagenbetreiber in einemfragwürdigen Licht erscheinen lassen. "Dies kann aber nicht allein aus der Aktenlage geklärt werden, sondern bedarf eines direkten Gesprächs. Deshalb fordere ich Herrn Schnappaufnochmals auf, seine rechtswidrige Haltung aufzugeben und die bundesaufsichtliche Weisung in vollem Umfang zu erfüllen", sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake.