Batterieentsorgung in Deutschland entspricht EU-Vorgaben

23.07.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 171/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Zur heutigen Ankündigung der EU-Kommission, die Bundesrepublik wegen nicht vollständiger Umsetzung der EU-Batterie-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen zu wollen, erklärte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium:

"Deutschland hat mit der Batterie-Verordnung von 1998 die entsprechende Richtlinie umgesetzt. Es besteht ein funktionierendes flächendeckendes Entsorgungssystem für Altbatterien in der Bundesrepublik. Dies wird von der EU-Kommission auch nicht bestritten. Inhalt der Auseinandersetzung mit der Kommission ist lediglich die Auslegung von Artikel 6 dieser Richtlinie, wonach die Mitgliedsstaaten 'Programme' zur weiteren abfallwirtschaftlichen Entlastung im Bereich Batterien aufstellen sollen. Das Bundesumweltministerium ist der Auffassung, auch dieser Vorgabe mit dem Programm 'Maßnahmen der Bundesregierung zur Verminderung von Umweltbelastungen aus Batterien und Altbatterien' entsprochen zu haben. Die Bundesregierung hatte die EU-Kommission in der Vergangenheit bereits gebeten, falls sie das Regierungsprogramm weiterhin als unzureichend ansieht, mit präzisen Hinweisen zu dessen Optimierung beizutragen. Da eine Rückäußerung der Kommission seither nicht erfolgt ist, ist die Bundesregierung davon ausgegangen, die Anforderungen erfüllt zu haben."

23.07.2002 | Pressemitteilung 171/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1626
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