Aussagen des Bundesumweltministeriums nicht widerlegt

19.06.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 85/98 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Alle bisher von der Opposition oder verschiedenen Presseorganen präsentierten Studien, Tagungsprotokolle, Arbeitsgruppenergebnisse oder internationalen Empfehlungen, die belegen sollen, das Bundesumweltministerium habe vor dem 24.04.1998 Kenntnis von den aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen gehabt, tragen in keiner Weise zur Aufklärung der Fakten im Zusammenhang mit kontaminierten Transportbehältern und Waggons für bestrahlte Brennelemente bei. Bei den in den letzten Jahren gemessenen Grenzwertüberschreitungen handelt es sich um "hot spots", d.h. flächenmäßig eng begrenzte Kontaminationen mit höheren Aktivitätswerten. Die Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre vereinzelt beobachteten geringfügigen Grenzwertüberschreitungen, auch als "Ausschwitzen bzw. weeping" bekannt, sind demgegenüber Flächeneffekte und in die Transportempfehlungen der IAEO als Safety Series Nr. 37 eingeflossen.

Das Auftauchen von immer neuen Kommissions- oder IAEO-Dokumenten stiftet vor allem Verwirrung. So behauptet z. B. die taz, Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel habe dem Umweltausschuß des Deutschen Bundestages veraltete Dokumente präsentiert, während eine angeblich vorliegende neue Untersuchung über konkrete Grenzwertüberschreitungen berichte. Richtig ist, daß die "Ständige Arbeitsgruppe für den sicheren Transport radioaktiver Stoffe in der Europäischen Union" Anfang 1996 eine Untersuchung über "Transportvorkommnisse in den Mitgliedstaaten" für den Zeitraum 1986 bis 1996 in Auftrag gegeben hat. Der Berichtsentwurf liegt dem Sekretariat der Kommission vor und soll in der Herbstsitzung der "Ständigen Arbeitsgruppe" beraten werden. Es ist schwer nachvollziehbar, wie das Bundesumweltministerium über Untersuchungen berichten soll, die bisher weder abgenommen noch veröffentlicht sind.

Der von der Europaabgeordneten der Grünen, Undine von Blottnitz, zitierte EU-Bericht (KOM 96/11 vom 03.04.1996) ist veröffentlicht und dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Es ist nicht verwunderlich, daß den Abgeordneten damals Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen an Transportbehältern und Waggons für bestrahlte Brennelemente nicht aufgefallen sind, weil er keine enthält. Die von Frau von Blottnitz zitierte Passage besagt lediglich, daß ein völlig kontaminationsfreies Beladen nicht möglich ist und deshalb ein Grenzwert festgelegt worden ist. Geschickterweise behauptet die Abgeordnete deshalb auch nicht, daß "alle gelogen haben", sondern kleidet ihre Unterstellung in eine Frage.

Fazit ist: Es handelt sich bei allen, immer aufs Neue erhobenen Vorwürfen bei näherem Hinsehen um unhaltbare Behauptungen und Unterstellungen, die zur Aufklärung des aktuellen Sachverhalts nichts beitragen und offensichtlich nur dazu dienen sollen, das Bundesumweltministerium und vor allem dessen Mitarbeiter zu beschädigen.

19.06.1998 | Pressemitteilung 85/98 S | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM619
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