Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt

08.05.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 130/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Kennzeichnungsverordnung wird überarbeitet

Kennzeichnungsverordnung wird überarbeitet

Das Bundesumweltministerium wird die derzeit für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO / „US Norm“) ausgerüstet sind.

"Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er greift damit den Wunsch der Bundesländer auf, die seit dem 1. März geltende Kennzeichnungsverordnung in diesem einen Punkt zu überarbeiten. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Bundesumweltminister nicht, "Weitere Ausnahmeregelungen – etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern - sind nicht nötig. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich", so Gabriel.

"Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Städten ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie die Feinstaubbelastungen wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung. Ich bin froh, dass die Hängepartie vorbei ist", so der Minister. Die neue Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen.

08.05.2007 | Pressemitteilung Nr. 130/07
https://www.bmuv.de/PM3404
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