Ausbreitung invasiver Arten verhindern

08.10.2020
Ein weltweit problematischer Neozoen: Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs auf einer Straße
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 173/20
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das BMU erstellt einen Aktionsplan um zu vermindern, dass sich gebietsfremde Arten negativ auf heimische Lebensräume und Arten auswirken. Bürgerinnen und Bürger dürfen sich beteiligen. Die Frist endet am 16. November.

Bundesumweltministerium gibt Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Mitsprache bei Aktionsplan

Um zu verhindern, dass sich gebietsfremde Arten negativ auf heimische Lebensräume und Arten auswirken, wird das Bundesumweltministerium einen Aktionsplan erstellen. Bürgerinnen und Bürger können sich bereits in der Entwurfsphase einbringen und an der weiteren Ausarbeitung des Aktionsplans beteiligen. Die Frist für Stellungnahmen der Öffentlichkeit endet am 16. November.

Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden verstärkt Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Dort können sich diese gebietsfremden Arten nachteilig auf die biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen auswirken. Sie werden deshalb als invasive Arten bezeichnet. Darüber hinaus können gebietsfremde Arten auch die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft nachteilig beeinflussen.

Um negative Einflüsse dieser invasiven Arten auf Lebensräume und auf heimische Arten zu vermindern, hat die Europäische Union eine Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) erlassen. Unter anderem sind die Mitgliedstaaten danach verpflichtet, für die wichtigsten Einbringungs- und Ausbreitungspfade der unionsweit gelisteten Arten einen Aktionsplan zu erstellen, der die Einbringung verhindert oder zumindest minimiert.

Der Entwurf des Aktionsplans sieht zum Beispiel vor, Tierpflegerinnen und Tierpfleger bereits während der Ausbildung für das Thema invasive Arten zu sensibilisieren und verstärkt darüber zu informieren, wie verhindert werden kann, dass invasiver Arten aus Tierparken entkommen. Auch die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, die unbeabsichtigte Einschleppung von invasiven Arten zu verhindern, indem zum Beispiel nach einer Auslandsreise die Kleidung und das Gepäck gereinigt werden; das betrifft insbesondere das Reinigen von Ausrüstungsgegenständen, die beispielsweise beim Tauchen oder Klettern benötigt werden. Reisende sollen in Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht werden. Auch Anglerinnen und Anleger sollen dazu aufgerufen werden, ihr Angelzubehör sowie Boote ebenfalls regelmäßig zu reinigen. Auch über die richtige Verwendung von Lebendködern soll aufgeklärt werden, um so möglicherweise zu verhindern, dass eine invasive Art als Lebendköder verwendet wird.

Aber nicht nur Privatpersonen sind von den Maßnahmen betroffen, auch zum Beispiel das Baugewerbe oder Betreiber von Botanischen Gärten und Baumschulen sollen mit dem Aktionsplan und den darin enthaltenen Maßnahmen entsprechend sensibilisiert werden.

Der Entwurf des Aktionsplans steht zum Download bereit. Die Öffentlichkeit kann bis zum 16. November 2020 zum Entwurf des Aktionsplans schriftlich oder per E-Mail Stellung nehmen. 

08.10.2020 | Pressemitteilung Nr. 173/20 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM9263
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