Kritik des Bundesrechnungshofs trifft nicht zu
Zu Berichten, das Bundesumweltministerium habe entgegen den geltenden Bestimmungen Aufträge an die Werbeagentur "Zum Goldenen Hirschen" vergeben, erklärt ein Sprecher des BMU:
Sämtliche in Rede stehenden Auftragsvergaben an die Agentur "Zum goldenen Hirschen" erfolgten auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A). Die von der VOL verlangten Voraussetzungen für "freihändige Vergaben" lagen vor und sind in allen Fällen nachvollziehbar aktenkundig gemacht worden. Mit einer Ausnahme wurden alle vorab mündlich erteilten Aufträge schriftlich bestätigt. Dies hat das BMU in seiner Stellungnahme vom 18.5.2005 auf den Berichtsentwurf des Bundesrechnungshofs (BRH) vom 18.4.2005 dargelegt. Ein abschließender Bericht des BRH liegt dem Bundesumweltministerium zur Zeit nicht vor.