Jürgen Trittin: Aus für Billigdeponierung entlastet die Gebührenzahler
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesrat Ende April beschlossenen Änderungen der Gewerbeabfallverordnung zugestimmt. Damit macht die Bundesregierung den Weg freifür eine umweltverträgliche Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen. "Nun müssen auch Unternehmen wie jeder private Haushalt ihren Müll trennen. Mit dem Trennungsgebotsowie den neuen Standards für eine hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen unterbinden wir wirksam die Scheinverwertung. Damit wird dem immer noch praktizierten Abkippenvon Gewerbeabfällen auf Billigdeponien ein Riegel vorgeschoben. Wir sorgen so für eine bessere Auslastung von Anlagen sowie für Planungssicherheit in Kommunen und in derPrivatwirtschaft. Die Bürger müssen nicht mehr mit ihren Gebühren die Leerstände in den Anlagen zur Müllentsorgung bezahlen", sagte Bundesumweltminister JürgenTrittin.
Die Verordnung erhöht insbesondere die Anforderungen an die Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen durch die Verpflichtung zueiner verbesserten Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung. Um eine hochwertige Verwertung zu erreichen, schreibt die Verordnung den Unternehmen vor, einzelne Abfallfraktionen wie Papier,Glas, Kunststoffe und Metalle sowie bestimmte in der Verordnung festgelegte Abfallgemische getrennt zu halten. Vorbehandlungsanlagen müssen eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozenterreichen. Dadurch werden sogenannte Scheinverwertungen ausgeschlossen. Außerdem müssen Unternehmen Restabfallbehälter der Kommunen in angemessenem Umfang nutzen, wodurch diePlanungssicherheit der Kommunen verbessert wird.
Bei der Scheinverwertung werden häufig verwertbare und nicht verwertbare Abfälle vermischt und generell zu Verwertungsabfällen deklariert. Entsorgungsunternehmen verwerten dieseAbfallgemische oft aber nur in geringem Umfang und kippen sie stattdessen in Billigdeponien ab. Die Folgen: Anspruchsvolle Verwertungswege wie die stoffliche und energetische Verwertung werdenumgangen, moderne, ökologische Entsorgungsanlagen nicht ausgelastet. Dies führt in den Kommunen zu höheren Abfallgebühren für die Bürger. Zudem entstehen durchBilligdeponierung Altlasten, die künftige Generationen aufwändig sanieren müssen. Diesen Fehlentwicklungen wirkt die neue Verordnung entgegen. Dem Entwurf der Gewerbeabfallverordnungmuss der Bundestag noch zustimmen. Sie soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode darüber hinaus eine Reihe weiterer Vorhaben zur umweltverträglichen Abfallentsorgung sowie zur Stärkung der kommunalenAbfallwirtschaft auf den Weg gebracht. Diese Vorhaben tragen auch zum nachhaltigen Ressourcen- und Klimaschutz bei.
Mit der seit 1. März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung wurde u.a. festgeschrieben, dass spätestens ab Juni 2005 kein unvorbehandelter Abfall mehr auf Deponien gelangen darf. Zur Vorbehandlung sind neben mechanisch-biologischen Verfahren auch Verbrennungsanlagen zulässig. "Das bloße Abkippen des Mülls muss künftig unterbleiben", unterstrich JürgenTrittin. Im März dieses Jahres hat die Bundesregierung die Deponieverordnung beschlossen, die Anforderungen an die Ablagerung und Langzeitlagerung von Abfällen in Deponien enthält.Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Neben der Gewerbeabfallverordnung sollen künftig auch die Altholzverordnung und die Bergversatzverordnung die Anforderungen an die Abfallverwertung konkretisieren. DurchGetrennthaltungspflichten, Sortier- und Verwertungsanforderungen werden Scheinverwertungen verhindert und Abfälle in umweltverträgliche und hochwertige Stoffkreisläufe gelenkt. BeideVerordnungen sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.