Atommüll-Zwischenlager in Grohnde entlastet Gorleben

20.12.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 307/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Genehmigung reduziert innerdeutsche Atomtransporte

Genehmigung reduziert innerdeutsche Atomtransporte

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute den Betreibern des Atomkraftwerks Grohnde die Genehmigung zum Betrieb eines Zwischenlagers erteilt. In dem Lager sollen die abgebranntenBrennelemente aus dem AKW für maximal 40 Jahre aufbewahrt werden, bevor sie in ein Endlager gebracht werden. Grohnde ist nach Lingen das zweite atomare Zwischenlager, das am Standort eines inBetrieb befindlichen Atomkraftwerks genehmigt wird. Weitere 10 Lager, die von den AKW-Betreibern beantragt wurden, befinden sich im Genehmigungsverfahren. Durch die dezentralen Standortlager wird dieZahl der Atommülltransporte drastisch reduziert, innerdeutsche Atomtransporte werden in absehbarer Zeit ganz überflüssig.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin sagte anlässlich der Genehmigung für Grohnde, die den Energieunternehmen gesetzlich auferlegte Pflicht zum Bau von Zwischenlagern an denStandorten der Atomkraftwerke trage weitere Früchte: "Mit den Standort-Zwischenlagern die Entsorgungslasten zwischen den Bundesländern gerechter verteilt und die zentralenZwischenlagerstandorte Gorleben und Ahaus erheblich entlastet."

Durch die Errichtung von dezentralen Zwischenlagern und das Verbot von Transporten in die Wiederaufarbeitung ab Juli 2005 werden die Atomtransporte praktisch auf die Rückführungdeutschen Atommülls aus der Wiederaufarbeitung beschränkt. Die Bundesrepublik ist verpflichtet, den im Ausland lagernden Atommüll zurückzunehmen. Mit der Festlegung der inAtomkraftwerken noch produzierbaren Reststrommenge hat der Gesetzgeber gleichzeitig die noch anfallende radioaktive Abfallmenge begrenzt.

Der Präsident des BfS, Wolfram König, verwies darauf, sein Amt sei nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung des Standortes, der Konzeption des Lagers sowie derMaßnahmen gegen mögliche Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik Vorsorge getroffen und derStrahlenschutz für Personal und Bevölkerung gewährleistet ist. König betonte, in dem Genehmigungsverfahren seien als Konsequenz aus den Ereignissen des 11. September 2001 auchAngriffe mit großen Zivilflugzeugen auf das Zwischenlager untersucht worden. "Die von mir beauftragten Gutachter haben bestätigt, dass auch von diesem extremen Szenario keineunzulässigen radiologischen Folgen zu befürchten sind", sagte König. Dieser Bewertung habe sich das BfS nach sorgfältiger Prüfung angeschlossen.

Die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Grohnde wird in Kürze in Emmerthal und beim BfS in Salzgitter zur Einsicht ausgelegt und auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de) veröffentlicht. Gegen die Genehmigung können Einwenderinnen und Einwender innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

20.12.2002 | Pressemitteilung 307/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1838
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