Zu Veröffentlichungen über den angeblichen Inhalt der Atomgesetznovelle teilt BMU-Sprecher Michael Schroeren mit:
Die unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit anstehende Änderung des Atomgesetzes wird punktgenau der Koalitionsvereinbarung entsprechen. Dazu zählt die Streichung des Förderzwecks der Atomenergie, die Erhöhung der Deckungsvorsorge für Atomanlagen und die Einführung einer Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung, die binnen eines Jahres vorzulegen ist.
Es existiert derzeit kein Entwurf des BMU zur Änderung dieses Gesetzes. Die Arbeiten an dem Text sind nicht abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, daß der fertige Entwurf in den nächsten Tagen den mitberatenden Ressorts zugestellt werden kann