Atomaufsicht von Bund und Ländern stellt sich internationaler Überprüfung

16.07.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 200/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Die Bundesregierung hat die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) eingeladen, Mitte 2008 eine Überprüfung der Atomaufsicht von Bund und Ländern in Deutschland durchzuführen. Ein Team von etwa zwölf erfahrenen Behördenexperten aus dem Ausland wird für etwa zwei Wochen im Bundesumweltministerium und im Umweltministerium Baden-Württemberg prüfen, wie die Behörden ihre Aufgaben zur Aufsicht über die Sicherheit der Atomkraftwerke wahrnehmen. Hierzu wurde bei der IAEO in Wien gemeinsam ein systematisches Prüfverfahren entwickelt.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Tanja Gönner von Baden-Württemberg haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Ministerien ihre volle Unterstützung für diese wichtige, aber auch sehr schwierige Aufgabe zugesagt: "Unser gemeinsamer Anspruch ist - unbeschadet unterschiedlicher Positionen zur Kernenergie -, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vor nuklearen Gefahren und Risiken jederzeit - auch im internationalen Vergleich - auf möglichst hohem Niveau gewährleistet wird. Das fordern wir auch von unseren Nachbarstaaten. Deswegen sind IRRS-Missionen ein wichtiges Instrument: Sie verlangen ein systematisches Hinterfragen und kritisches Prüfen, schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit und befördern einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess."Die Überprüfung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden, die IRRS-Missionen, (IRRS= Integrated Regulatory Review Service) der IAEO finden gegenwärtig in vielen Staaten, in denen Atomkraftwerke betrieben werden, statt.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Atomkraftwerke in Deutschland liegt zu allererst bei den Betreibern. Im Auftrag des Bundes (Bundesauftragsverwaltung) sind die jeweiligen Landesbehörden für die Atomaufsicht, u. a. die Genehmigung der Anlagen, zuständig. Die staatlichen Behörden haben darüber zu wachen, dass der gesetzlich geforderte und in den behördlichen Genehmigungen weiter konkretisierte Schutz gewährleistet wird. Dies erfordert kompetente, unabhängige und durchsetzungsfähige atomrechtliche Behörden.

Gabriel und Gönner betonen: "Wir erwarten von diesem Projekt ein besseres gegenseitiges Verständnis von Aufgaben und Arbeitsweisen der Atomaufsicht von Bund und Ländern in Deutschland und konkrete Verbesserungsvorschläge.

  • Wo hat unsere heutige Atomaufsicht ihre Stärken, die es lohnt weiter auszubauen und auch anderen Behörden als gute Praxis zu vermitteln?
  • Wo sind Verbesserungsmöglichkeiten erkennbar - etwa aufgrund von IRRS-Ergebnissen in anderen Staaten?
  • Wo sind Schwachstellen und Unzulänglichkeiten bei uns, die wir beseitigen müssen?

Wir möchten alle Beteiligten darin bestärken, diese Prüfungen sachlich, selbstkritisch und gründlich durchzuführen. Sicherheit hat Vorrang. Wir erwarten klare, offene Worte in der Sache und konstruktive Vorschläge für die Zukunft."

Der Überprüfungsprozess der IAEO reicht bis in das Jahr 2010. Folgerungen aus der Mission sind bis 2010 umzusetzen und bei einer IRRS-Folgemission darzulegen.

16.07.2007 | Pressemitteilung Nr. 200/07
https://www.bmuv.de/PM3494
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