Heute und morgen, am 22. und 23. März 2007, finden in Bonn die Anhörungen zu dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für eine Novelle der Verpackungsverordnung statt. Rund 180 Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer erhalten dabei die Gelegenheit, ihre Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Entwurf vorzubringen.
Kernanliegen der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck ist eine klare Trennung der Entsorgung von privaten Endverbrauchern, also Haushalte und vergleichbare gewerbliche Anfallstellen, von gewerblichen und industriellen Endverbrauchern vorgesehen. Zugleich soll die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erhöht und ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben werden.
Einer zunehmenden Zahl von Trittbrettfahrern gelingt es derzeit, die Kosten der Entsorgung ihrer Verkaufsverpackungen den haushaltsnahen Erfassungssystemen oder den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträgern aufzubürden, ohne selbst einen angemessenen Beitrag zu leisten. Fast ein Viertel der vertriebenen Verpackungen wird offenbar mittlerweile nicht mehr lizenziert und somit praktisch "schwarz" entsorgt. Auch die Umweltministerkonferenz hat sich vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, die Verpackungsverordnung entsprechend anzupassen. Mit der Novelle sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.
Der vorliegende Entwurf basiert auf Eckpunkten, die im breiten Konsens der Wirtschaftsbeteiligten erarbeitet wurden, sowie auf einem bereits im Oktober 2006 veröffentlichten Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums.
Die Ergebnisse der Anhörungen werden bei der weiteren Behandlung des Referentenentwurfs berücksichtigt. Anschließend erfolgt die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung zustimmen.