Altautoverordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft

31.03.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 22/98
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Start zu besseren Umweltstandards bei der Altautoentsorgung - Steigerung der Verwertung auf 95 Prozent bis 2015

Merkel: Start zu besseren Umweltstandards bei der Altautoentsorgung - Steigerung der Verwertung auf 95 Prozent bis 2015

"Die Altautoverordnung und die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft werden die Altautoentsorgung in Deutschland ökologisch neu ordnen und die Produktverantwortung wird in einem weiteren abfallwirtschaftlich relevanten Bereich wirksam. Durch die kontinuierliche Steigerung der umweltverträglichen Verwertung wird auch die Problematik der Entsorgung von Shredderabfällen zunehmend gelöst. Die Rahmenbedingungen gewährleisten einen fairen Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft. Aufgrund des unternehmerischen Interesses ist absehbar, daß die flächendeckende Infrastruktur zur Rücknahme und Verwertung von Altautos derzeit in vollem Gange ist und voraussichtlich schon bis zum Jahresende erreicht sein wird," erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel.

Die Altautoverordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft. Die wesentlichen Regelungen der Verordnung sind:

  1. Künftig gibt es zwei Wege, ein Altauto zu entsorgen: Entweder gibt man das Altauto bei einer anerkannten Annahmestelle ab oder überläßt das Altfahrzeug einem anerkannten Verwerterbetrieb. Dann erhält man einen Verwertungsnachweis, den man bei der Abmeldung des Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorzulegen hat.
  2. Betreiber von Annahmestellen, Verwerterbetrieben und Shredderanlagen sind verpflichtet, Altautos nach vorgegebenen Umweltstandards zu behandeln und zu verwerten. Die Einhaltung dieser Umweltstandards ist gegenüber unabhängigen Sachverständigen nachzuweisen. Nur Betriebe, die diesen Nachweis führen, können anerkannt werden.

Mit dem Inkrafttreten der Altautoverordnung tritt auch die Freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie und weiterer 15 Wirtschaftsverbände vom Februar 1996 in Kraft. Hiernach haben sich die Automobilhersteller verpflichtet, generell Altautos ihrer Marke zu marktüblichen Konditionen über jeweils benannte Stellen zurückzunehmen. Fahrzeuge, die nach April 1998 in Verkehr gebracht wurden, werden mindestens bis zum Alter von 12 Jahren kostenlos zurückgenommen. Eine flächendeckende Infrastruktur zur Rücknahme und Verwertung von Altautos ist zügig auszubauen und bis zum April 2000 sicherzustellen. Nach aktuellen Mitteilungen der Wirtschaft sind zum 1. April 1998 etwa 2.800 Annahmestellen, 250 Verwertungsbetriebe und 40 Shredderanlagen anerkannt. Die Zahl der qualifizierten Sachverständigen, die zur Anerkennung dieser Betriebe befugt sind, beläuft sich derzeit auf über 50.

Dies bedeutet, daß im Regelfall jeder Letztbesitzer in annehmbarer Entfernung eine anerkannte Annahmestelle oder einen anerkannten Verwertungsbetrieb zur Rücknahme und Verwertung seines Fahrzeugs finden kann. Nach Angaben der Wirtschaft kann damit gerechnet werden, daß das Netz der anerkannten Annahmestellen im Laufe dieses Jahres auf 10.000 steigen wird. Auch die Zahl der anerkannten Verwertungsbetriebe wird weiter deutlich steigen. Ökologische Herausforderung ist es nach den Vorgaben von Altautoverordnung und Freiwilliger Selbstverpflichtung, die Verwertung von heute rund 75 Prozent auf 85 Prozent bis zum Jahr 2002 und auf 95 Prozent bis zum Jahr 2015 zu steigern.

31.03.1998 | Pressemitteilung 22/98 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM917
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