Aktionsplan Hochwasser soll zukünftig Risiken verringern und Auswirkungen begrenzen

04.08.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 43/97
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998

"Das Oderhochwasser hat Menschenleben in Polen und Tschechien gekostet, Tausende obdachlos gemacht und auch in Deutschland Sachschäden in Milliardenhöhe verursacht. In dieser dramatischen Situation stellen die Solidarität und der selbstlose Einsatz vieler tausend Helfer auch über Grenzen hinweg ein Zeichen der Hoffnung dar. Ihnen allen kann ich nur danken, wie auch dem Krisenstab des Landes Brandenburg, der vorbildliche Arbeit leistet. Nach der Bewältigung der akuten Hochwassersituation wird es darauf ankommen, die entstandenen Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen, in der betroffenen Region Aufbauhilfe zu leisten und Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Hochwasser kann auch zukünftig nicht verhindert werden. Möglich ist aber, durch vorsorgliches Handeln die Risiken zu verringern und mit der Umsetzung ökologischer Forderungen die verheerenden Auswirkungen zu begrenzen. Diese Ziele können im Odergebiet nur durch gemeinsames gleichgerichtetes Handeln der Anliegerstaaten erreicht werden. So bald wie möglich muß deshalb ein Aktionsplan Hochwasser für das Einzugsgebiet der Oder aufgestellt werden," erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute in Frankfurt/Oder, wo sie sich über die aktuelle Situation im Hochwassergebiet informiert hat.

Gemeinsam mit dem Umweltminister Brandenburgs, Matthias Platzeck, führte sie ein Gespräch mit dem polnischen Umweltminister Stanislaw Zelichowski und dem ersten stellvertretenden tschechischen Umweltminister Vladislav Bizek. Bundesumweltministerin Merkel schlug vor, mit der Aufstellung eines Aktionsplans Hochwasser die Internationale Kommission zum Schutze der Oder gegen Verunreinigungen (IKSO) zu beauftragen. Der IKSO gehören neben Polen, Tschechien und Deutschland auch die Europäische Union an.

Dieser Aktionsplan soll eine Strategie zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz für das Odergebiet entwickeln und vor allem Handlungsziele in folgenden Bereichen enthalten:

  • Sicherung vorhandener Überschwemmungsgebiete,
  • Wiedergewinnung ehemaliger Überschwemmungsflächen,
  • Möglichkeiten der flächenhaften Wasserrückhaltung durch Maßnahmen der Raumordnung, der Land- und Forstwirtschaft, der Siedlungsplanung und des Naturschutzes,
  • technische Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Siedlungsgebieten,
  • Schutz der Gewässer und der Überschwemmungsflächen vor hochwasserbedingter Verschmutzung,
  • Schaffung eines Hochwassermeldesystems nach dem heutigen Stand der Technik,
  • Entwicklung einer Hochwasservorhersage unter Einbeziehung der meteorologischen und hydrologischen Dienste,
  • Steuerung von Talsperren und Hochwasserrückhalteeinrichtungen,
  • Begrenzung der potentiellen Schäden in hochwassergefährdeten Gebieten,
  • Alle Handlungsziele sollten sich so weit wie möglich positiv auf den Naturreichtum in den Talauen der Oder und ihrer Nebenflüsse auswirken.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Kurzfristig kann das Bundesumweltministerium Brandenburg bei der Untersuchung des Oderwassers und des Schlamms im Hinblick auf gefährliche Stoffe und hygienische Eigenschaften sowie der Böden nach Ablauf des Hochwassers auf deren Schadstoffgehalt unterstützen. Für diese Aufgaben können Experten und Labors des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene im Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden."

Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 11. November 1996 wurden erste bundesrechtliche Konsequenzen aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre gezogen. In der seit 19. November 1996 geltenden Fassung des WHG werden Überschwemmungsgebiete an Flüssen zur Pflicht sowie ihre Festsetzung durch die Länder von Bundesrecht zwingend vorgegeben. So weit wie möglich sollen dabei ehemalige Überschwemmungsgebiete wiedergewonnen werden. Erstmals wird im Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich die Verpflichtung verankert, Gewässer grundsätzlich in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In keinem Fall dürfen durch einen Gewässerausbau die Hochwassergefahren verschärft, insbesondere natürliche Rückhalteflächen - vor allem in den Auen - zerstört werden.

Die Niederschläge sollen jedoch schon möglichst in der Fläche zurückgehalten werden. Daher müssen die Bodenversiegelung begrenzt, die ortsnahe Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser gefördert und die Überschwemmungsgebiete freigehalten werden.

Diese Ziele der Hochwasservorsorge sollen durch weitere bundeseinheitliche Regelungen unterstützt werden. Dazu zählen die von der Bundesregierung in die parlamentarische Beratung eingebrachten Entwürfe eines Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie die Novellen zum Bundesnaturschutzgesetz, zum Raumordnungsgesetz und zum Baugesetzbuch.

04.08.1997 | Pressemitteilung 43/97 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1133
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