Ab 1. Juli gilt das neue Altfahrzeug-Gesetz

28.06.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 155/02
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Altautos werden künftig kostenlos zurückgenommen

Altautos werden künftig kostenlos zurückgenommen

Autobesitzer können künftig ihre schrottreifen Fahrzeuge kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben. Nach dem neuen Altfahrzeuggesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist, gilt dies zunächst nur für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen wurden. Für bereits jetzt im Verkehr befindliche Altfahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 möglich.

Deutschland ist das erste Mitgliedsland der EU, das die zunächst heftig umstrittene Altfahrzeugrichtlinie der Gemeinschaft in nationales Recht umsetzt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der die schwierigen Verhandlungen in Brüssel geführt und das Gesetz gegen anfänglichen Widerstand der deutschen Autoindustrie durchgesetzt hatte, sprach von einem großen Erfolg für Verbraucher und Umwelt. "Wir haben ein weiteres wichtiges umweltpolitisches Reformvorhaben dieser Legislaturperiode in die Tat umgesetzt", sagte Trittin.

28.06.2002 | Pressemitteilung 155/02 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM1573
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